Der Schwellenwert der Bettenbelegung auf den Normalstationen von 1.300 Betten nach wurde am Mittwoch, dem 17. November, mit 1.520 Betten den dritten Tag in Folge erreicht bzw. überschritten. Damit gelten ab Freitag, 19. November 2021, im gesamten Freistaat die Maßnahmen der Überlastungsstufe.

In sämtlichen Angeboten und Einrichtungen, die ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 35 zur Einführung einer 3G-Zugangsregelung verpflichtet sind, ist mit dem 19. November 2021 der Zugang allein Geimpften oder Genesenen möglich:

Somit gilt die 2G_Regelung in folgenden Bereichen:

  • den Zugang zur Innengastronomie,
  • die Teilnahme an Veranstaltungen und Festen in Innenräumen,
  • die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (Ausnahme: medizinisch notwendige Behandlungen)
  • die Prostitution,
  • den Sport im Innenbereich,
  • den Zugang zu Hallenbädern und Saunen aller Art,
  • den Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen im Innenbereich,
  • den Zugang zu Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen im Innenbereich,
  •  die Teilnahme an touristischen Bahn- und Busfahrten, auch im Gelegenheits- und Linienverkehr und
  • den Zugang zu Diskotheken, Clubs und Bars im Innenbereich. 

Das bereits während der geltenden Vorwarnstufe bestehende Zutrittsverbot für ungeimpfte und nicht genesene Personen zu Großveranstaltungen bleibt auch während der Geltung der Überlastungsstufe bestehen.

Ausnahmen von der 2G-Pflicht gelten weiterhin für Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres und Personen, für die seitens STIKO keine Impfempfehlung vorliegt.

Neue  Kontaktbeschränkungen: Private Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind nur noch zwischen einem Hausstand und einer weiteren ungeimpften Person zulässig. Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres werden hier ebenso wie Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt. 

In der Überlastungsstufe ist zudem das 2G-Optionsmodell nicht mehr möglich. Versammlungen sind ausschließlich ortsfest zulässig und auf eine Teilnehmerzahl von maximal 10 Personen begrenzt. 

Der Kreissportbund informiert zu den Regelungen für den Sprt: https://www.ksb-ll.de/hinweise-zum-umgang-mit-dem-corona-virus/