Die Forderungen nach § 7 Unterhaltsvorschussgesetz (Rückzahlungen des unterhaltspflichtigen Elternteils) wurden aufgrund eines technischen Defekts zu Unrecht gemahnt. "Sollten Sie ein derartiges Schreiben vor sich haben, verstehe ich Ihren Unmut und bitte höflichst das Versehen zu entschuldigen. Sie haben aus der unberechtigten Mahnung keine Folgen zu erwarten. Betrachten Sie das Schreiben daher als gegenstandslos", so Simone Rödl, Leiterin des Jugendamtes im Landkreis Leipzig. 

Alle Betroffenen werden gebeten von telefonischen oder schriftlichen Anfragen abzusehen. Der Fehler wurde bereits erhoben.