Für neue Schülerzeitungen gibt das Sächsische Staatsministerium für Kultus eine Starthilfe. Bis zu 250 Euro werden Rechnungen erstattet, die bei der Herstellung der Schülerzeitung entstehen, beispielsweise Kosten für Papier, Druck oder technische Ausrüstung. Unterstützt werden ausdrücklich auch Online-Zeitungen oder Blogs. Voraussetzung ist, dass die Schülerzeitung im aktuellen Schuljahr erstmals erschienen ist oder noch bis zum Sommer erscheinen wird.

Insgesamt stehen 3.000 Euro zur Verfügung. Die Zusagen erfolgen entsprechend dem Eingang der Anträge.

Die Unterlagen/Nachweise sind zusammen mit einem vollständig ausgefüllten »Antrag auf Starthilfe« einzureichen. Der Antrag auf Starthilfe ist zu finden unter: www.bildung.sachsen.de/Starthilfe. Einsendeschluss ist der 30. Juni 2026.

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