Das Umweltamt des Landkreises Leipzig weist darauf hin, dass im Umkreis von 1.000 m zu besetzten Storchenhorsten Feuerwerke zu unterlassen sind.
In den letzten Jahren ist der zunehmende Trend zu beobachten, bei verschiedenen Anlässen Feuerwerke abzubrennen. Gemeint sind nicht nur Höhenfeuerwerke, sondern auch kleine Feuerwerke, die z.B. bei Familienfeiern veranstaltet werden. Diese können in der Nähe von besetzten Storchenhorsten eine verheerende Auswirkung haben. Insbesondere die Knalleffekte und hoch steigende Raketen führen dazu, dass die Altvögel panikartig die Horste verlassen. Die Eier oder Jungvögel kühlen aus, verhungern oder werden von Greifvögeln geschlagen.
Schon allein aus dem Grund, dass Störche in der regionalen Kultur eine große Rolle spielen, sollte alles getan werden, diese Vögel zu schützen und auf das Abbrennen von Feuerwerken in der Nähe von Storchenhorsten während der Brutzeit und Aufzuchtzeit der Jungen zu verzichten. Sollte es dennoch ohne ein Feuerwerk nicht gehen, ist je nach Intensität des Feuerwerks ein Mindestabstand von mindestens 1.000 m zum besetzten Storchenhorst einzuhalten.
Wir weisen darauf hin, dass eine erhebliche Störung von Weißstörchen während der Brutzeit eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet werden kann.