Viele Haushalte planen vor dem Hintergrund der Entwicklungen auf dem Wärme- und Brennstoffmarkt, verstärkt mit Holz oder Kohle zu heizen. Damit das Heizen mit festen Brennstoffen nicht zur Gefahr wird, sind regelmäßige Kehrungen des Schornsteins notwendig. Deren Häufigkeit hängt maßgeblich von der Nutzungshäufigkeit der Feuerstätte ab. Erhebliche Änderungen in der Nutzungshäufigkeit müssen daher unbedingt dem oder der zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-in mitgeteilt werden.
Regelmäßige Kehrung ist entscheidend
Durch die Nutzung einer Feuerstätte für feste Brennstoffe sammeln sich im Schornstein Ruß und andere brennbare Rückstände an. Mit zunehmenden Anhaftungen steigt die Gefahr eines sogenannten Rußbrandes im Schornstein (auch: Schornsteinbrand). Bei der Kehrung entfernt der/die Schornsteinfeger/-in diese Anhaftungen. So wird die Betriebs- und Brandsicherheit Ihrer Feuerungsanlage sichergestellt. Je häufiger geheizt wird, umso mehr Rückstände sind im Schornstein zu erwarten.
Was bei einem Rußbrand passieren kann
Bei einem Rußbrand entstehen im Schornstein extrem hohe Temperaturen, auch die Außenflächen des Schornsteins im Gebäude erwärmen sich stark, der Ruß dehnt sich schnell aus. Durch die Hitze und den Druck im Inneren können Schäden am Schornstein entstehen, die eine Stilllegung der Feuerungsanlage und anschließende Instandsetzung des Schornsteins notwendig machen. Im schlimmsten Fall greift der Brand auf das Gebäude über.
Typische Anzeichen für einen Rußbrand sind aus dem Schornstein schlagende Flammen oder starker Funkenflug. -> Im Fall eines Rußbrandes niemals mit Wasser löschen! - Bitte kontaktieren Sie sofort die Feuerwehr und Ihren Schornsteinfeger.
Heizen entsprechend der Bedienungsanleitung
Betreiben Sie Ihre Feuerstätte gemäß den Angaben der Bedienungsanleitung. Nutzen Sie nur für Ihre Feuerstätte geeignete, trockene Brennstoffe und achten Sie auf eine ausreichende Verbrennungsluftversorgung. Wenden Sie sich bei Fragen zum richtigen Heizen oder bei Problemen beim Betrieb Ihrer Feuerstätte für feste Brennstoffe an Ihren Schornsteinfeger.
Bei häufigerer Nutzung von Kaminen und Öfen sind mehr Schornsteinkehrungen nötig
Schornsteinfegermeister Marco Gralapp, Technischer Innungswart der Schornsteinfeger-Innung Sachsen, weist darauf hin, dass eine veränderte Nutzung von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe unbedingt an den zuständigen Bezirksschornsteinfeger zu melden ist: "Die Preise für Heizöl und Erdgas sind in den letzten Monaten deutlich gestiegen. Viele meiner Kunden wollen die Beheizung durch die Öl- oder Gasheizung reduzieren und suchen nach Alternativen. Dabei rücken oft bisher nur gelegentlich betriebene Öfen oder Kamine in den Fokus, die zukünftig häufiger betrieben werden sollen, um zumindest einzelne Räume zu beheizen." Somit steigt die Gefahr für einen Rußbrand. Schornsteinfegermeister Gralapp weiter: "Nach Mitteilung der veränderten Nutzungshäufigkeit prüfe ich, ob eine oder mehrere Kehrungen notwendig sind und ändere gegebenenfalls den Feuerstättenbescheid. Da nur die Betreiber bzw. Eigentümer direkt beurteilen können, ob ihre Feuerstätten für feste Brennstoffe häufiger als bisher genutzt werden, hat der Gesetzgeber die Eigentümer im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz unter § 1 zur Mitteilung verpflichtet. Allerdings ist das den wenigsten bewusst."
Insgesamt hat die Nachfrage nach Schornsteinen und Öfen für feste Brennstoffe merklich zugenommen. Die Inbetriebnahme neu angeschlossener Feuerstätten darf erst erfolgen, nachdem der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger den ordnungsgemäßen Zustand geprüft und die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit bescheinigt hat. Bisher, so Gralapp, erfolgen diese Mitteilungen eher selten und ergeben sich meist zufällig aus dem Gespräch heraus.
So beugen Sie vor
Als Eigentümerin oder Eigentümer können Sie anhand Ihres aktuellen Feuerstättenbescheides prüfen, ob die tatsächliche Nutzungshäufigkeit mit der im Bescheid angegebenen (in der Regel in der Tabelle unter Begründung I.) übereinstimmt. Sollte die Feuerstätte häufiger als im Feuerstättenbescheid vermerkt genutzt werden, kontaktieren Sie umgehend Ihre/-n bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-in (schriftlich oder elektronisch). Dieser prüft, ob eine Erhöhung der Kehrhäufigkeit notwendig ist. Die Anzahl der notwendigen Kehrungen ist in Anlage 1 zur Kehr- und Überprüfungsordnung geregelt.
Wenn Sie zur Miete wohnen, teilen Sie eine Änderung Ihres Heizverhaltens bitte Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter beziehungsweise Ihrer Hausverwaltung mit.