Für Beratungen zu naturschutzkonformen Bewirtschaftungsweisen, der Vermittlung über den Wert der Biologischen Vielfalt und zu naturschutzkonformem Handeln, ggf. unter Nutzung vorhandener Fördermöglichkeiten stehen interessierten Landwirten kostenlos*, Naturschutzqualifizierer zur Verfügung.
Insbesondere betrifft dies folgende Fragen:
- In welchen Schutzgebieten oder Lebensräumen wirtschafte ich und was ist dabei zu beachten (z. B. Schutzgebietsverordnungen)?
- Welchen Beitrag kann ich durch welche Bewirtschaftung oder sonstige betriebliche Maßnahmen für den Erhalt der Kulturlandschaft leisten und welche Fördermöglichkeiten gibt es (z. B. Naturschutzfördermaßnahmen, RL AUK)?
- Wie kann ich die richtige Umsetzung von Naturschutzfördermaßnahmen sicherstellen (z. B. Ergebnisorientierte Honorierung, GL1 RL AUK - EOH)?
Die Zuständigkeiten der Naturschutzqualifizierer orientieren sich an den ehemaligen Verwaltungsflächen der Altkreise "Leipziger Land" und "Muldentalkreis".
*Die Mittel stammen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER, RL NE/2014) sowie vom Freistaat Sachsen.
Ansprechpartner Altkreis Muldentalkreis:
(nach Betriebssitzprinzip)
Carmen Friedrich
Telefon: 034296 398328; 0179 6986127
E-Mail: c.friedrich@e-nitz.de
Ansprechpartner Altkreis Leipziger Land:
(nach Betriebssitzprinzip)
Sabine Schlenkermann
Telefon: 03423 602933
E-Mail: es.schlenke@t-online.de