Das Landratsamt des Landkreises Leipzig hat in einem Bienenstand in Grimma OT Döben am 12.07.2012 die Amerikanische Faulbrut amtlich festgestellt. Zur Bekämpfung der Seuche und um die Gefahren abzuwenden, die von infizierten Tieren auf die andern Tieren ausgehen können, wurde eine Tierseuchenrechliche Allgemeinverfügung erlassen. Wesentliche Inhalte sind die Festlegung des Sperrbezirks sowie Anzeigepflichten und Auflagen zu den Bienenvölkern und -ständen, deren Vollziehung sofort angeordnet wurde.
Im Ergebnis der Laboruntersuchungen wurde nun ein weiterer Ausbruch im bestehenden Sperrbezirk festgestellt und der Sperrbezirk um die Ortschaft Höfgen und Schkortitz erweitert.
Die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung finden Sie hier: