Wer Nutztiere halten möchte, steht unversehens einer Reihe von Rechtstexten gegenüber, aus denen sich Anforderungen ableiten und dies meist unabhängig davon, wie viele Tiere tatsächlich gehalten werden.
Tierschutzrecht, Tierseuchenvorsorge, Arzneimittelrecht, Lebensmittelhygienerecht und schließlich das Beseitigungsrecht für tierische Nebenprodukte unterscheiden oftmals nicht zwischen einem großen landwirtschaftlichen Betrieb und kleinen Privat- oder gar Liebhaberhaltungen.
Um einen schnellen Überblick zu vermitteln, hat das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt neue Merkblätter erarbeitet, um Rinder-, Schweine-, Schaf-, Ziegen-, Pferde- und Geflügelhaltern schnell und übersichtlich die wichtigsten Regelungen und natürlich auch den richtigen Ansprechpartner für weitergehende Fragen vorzustellen. Die Merkblätter sind auf den Internetseiten des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramts hinterlegt und geben die Rechtslage mit Stand Juli 2019 wieder.