Sehr geehrte Tierbesitzer,
bitte beachten Sie, dass Sie als Besitzer vom Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.
Die Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für eine Entschädigung im Tierseuchenfall, für die Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung und für Beihilfen im Falle der Teilnahme an Tiergesundheitsprogrammen.
Meldestichtag zur Veranlagung des Tierseuchenkassenbeitrages für 2017 ist der 01.01.2017.
Die Meldebögen bzw. E-Mail Benachrichtigungen werden Ende Dezember 2016 an die uns bekannten Tierhalter versandt. Sollten Sie bis Anfang 2017 keinen Meldebogen erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der Tierseuchenkasse.
Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse.
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken gehalten werden.
Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse ist die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt anzuzeigen.
Bitte unbedingt beachten: Nähere Informationen erhalten Sie unter www.tsk-sachsen.de.
Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Tierseuchenkasse, sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Tierbesitzer u.a., Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde sowie entsorgte Tiere einsehen.
Sächsische Tierseuchenkasse
Anstalt des öffentlichen Rechts
Löwenstr. 7a, 01099 Dresden
Tel: 0351 / 80608-0, Fax: 0351 / 80608-35
E-Mail: info@tsk-sachsen.de Internet: www.tsk-sachsen.de