Die Lockerungen nach Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung gelten zunächste vom 4. bis 19. März 2022. Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen:

Grundlegendes

  • Keine Schließungen mehr vorgesehen
  • Kontakterfassung nur noch im Gesundheits- und Sozialwesen
  • Quadratmeterregelung für den Einzelhandel entfällt
  • weiter FFP2-Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Einrichtungen oder Läden
  • keine Maskenpflicht am Platz bei Veranstaltungen
  • kein Alkoholverbot für öffentliche Plätze mehr vorgesehen
  • Sachsen behält sich Verschärfungen vor, wenn die Belastungsgrenzen (420 belegt Intensivbetten oder 1.300 belegte Normalbetten) erreicht sind.

3G-Nachweis entfällt komplett:

  • bei Eheschließungen und Beerdigungen im Freien
  • auf Campingplätzen und in Ferienwohnungen
  • für Reisebüros, Versicherungen, Solarien und weitere bislang unter Zugangsregeln fallende Dienstleistungen
  • auf Außensportanlagen
  • bei Zusammenkünften in Kirchen oder von Religionsgemeinschaften (jedoch Hygienekonzept weiter nötig)

3G-Nachweis nötig:

  • bei Eheschließungen und Beerdigungen  in Innenräumen
  • in Restaurants, Bars, Cafés und sonstigen Gastronomiebetrieben (eingeschränkte Öffnungszeiten entfallen)
  • in Hotels und sonstigen Beherbergungsbetrieben
  • bei allen körpernahen Dienstleistungen
  • bei Messen und Kongressen
  • auch im Innenbereich von Sportstätten
  • in Bädern, Saunen, Dampfsaunen und -bädern
  • bei touristischen Bus- und Bahnfahrten sowie gewerblichen Reisen
    2Gplus-Regelung
  • in Diskotheken und Clubs (Maskenpflicht, Kapazitätsgrenzen und Mindestabstand entfallen ebenfalls

Regelungen für Großveranstaltungen in den Bereichen Freizeit, Sport

Für Veranstaltungen mit weniger als 1.000 Teilnehmern gilt:

  • 3G-Regelung
  • im Innenbereich maximal 60 Prozent Auslastung
  • im Außenbereich maximal 75 Prozent Auslastung

Für Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern können zwei unterschiedliche Varianten gewählt werden:

  • 2G-Regelung
  • Im Innenbereich maximal 60 Prozent Auslastung, höchstens 6.0000 Personen gleichzeitig
  • Im Außenbereich maximal 75 Prozent, höchstens 25.000 Personen gleichzeitig

oder

  • 3G-Regelung
  • im Innen- und Außenbereich gilt eine Begrenzung auf 50 Prozent der Höchstkapazität
  • sowohl bei kleineren als auch bei Großveranstaltungen muss am eigenen Platzt keine Maske getragen werden. 

Das gilt in den Schulen ab 7. März

  • Der eingeschränkte Regelbetrieb in Grundschulen und Kitas wird aufgehoben. Gruppen und Klassen müssen nicht mehr streng voneinander getrennt werden
  • Die Maskenpflicht im Unterricht (vorher erst ab Klasse 5) entfällt
  • Die Maskenpflicht im Schulgebäude gilt weiter
  • Testpflicht jetzt zweimal wöchentlich (vorher dreimal)
  • Schulbesuchspflicht wird wieder eingeführt
  • Abmeldungen sind nur aus medizinischen oder anderen Gründen gemäß Schulbesuchsordnung möglich
  • Mehrtägige Schulfahrten sind wieder möglich

Bei erhöhtem Infektionsgeschehen in Schulen gilt:

  • keine Schulschließungen meh
  • keine häusliche Lernzeit für einzelne Klassen
  • nur positiv getestete Schüler müssen sich häuslich absondern
  • alle anderen Schüler der betroffenen Klasse müssen sich jedoch für fünf Tage täglich testen. Das gilt auch für geimpfte und genesene Schüler

 

Dokumente