Die Lockerungen nach Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung gelten zunächste vom 4. bis 19. März 2022. Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen:
Grundlegendes
- Keine Schließungen mehr vorgesehen
- Kontakterfassung nur noch im Gesundheits- und Sozialwesen
- Quadratmeterregelung für den Einzelhandel entfällt
- weiter FFP2-Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Einrichtungen oder Läden
- keine Maskenpflicht am Platz bei Veranstaltungen
- kein Alkoholverbot für öffentliche Plätze mehr vorgesehen
- Sachsen behält sich Verschärfungen vor, wenn die Belastungsgrenzen (420 belegt Intensivbetten oder 1.300 belegte Normalbetten) erreicht sind.
3G-Nachweis entfällt komplett:
- bei Eheschließungen und Beerdigungen im Freien
- auf Campingplätzen und in Ferienwohnungen
- für Reisebüros, Versicherungen, Solarien und weitere bislang unter Zugangsregeln fallende Dienstleistungen
- auf Außensportanlagen
- bei Zusammenkünften in Kirchen oder von Religionsgemeinschaften (jedoch Hygienekonzept weiter nötig)
3G-Nachweis nötig:
- bei Eheschließungen und Beerdigungen in Innenräumen
- in Restaurants, Bars, Cafés und sonstigen Gastronomiebetrieben (eingeschränkte Öffnungszeiten entfallen)
- in Hotels und sonstigen Beherbergungsbetrieben
- bei allen körpernahen Dienstleistungen
- bei Messen und Kongressen
- auch im Innenbereich von Sportstätten
- in Bädern, Saunen, Dampfsaunen und -bädern
- bei touristischen Bus- und Bahnfahrten sowie gewerblichen Reisen
2Gplus-Regelung - in Diskotheken und Clubs (Maskenpflicht, Kapazitätsgrenzen und Mindestabstand entfallen ebenfalls
Regelungen für Großveranstaltungen in den Bereichen Freizeit, Sport
Für Veranstaltungen mit weniger als 1.000 Teilnehmern gilt:
- 3G-Regelung
- im Innenbereich maximal 60 Prozent Auslastung
- im Außenbereich maximal 75 Prozent Auslastung
Für Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern können zwei unterschiedliche Varianten gewählt werden:
- 2G-Regelung
- Im Innenbereich maximal 60 Prozent Auslastung, höchstens 6.0000 Personen gleichzeitig
- Im Außenbereich maximal 75 Prozent, höchstens 25.000 Personen gleichzeitig
oder
- 3G-Regelung
- im Innen- und Außenbereich gilt eine Begrenzung auf 50 Prozent der Höchstkapazität
- sowohl bei kleineren als auch bei Großveranstaltungen muss am eigenen Platzt keine Maske getragen werden.
Das gilt in den Schulen ab 7. März
- Der eingeschränkte Regelbetrieb in Grundschulen und Kitas wird aufgehoben. Gruppen und Klassen müssen nicht mehr streng voneinander getrennt werden
- Die Maskenpflicht im Unterricht (vorher erst ab Klasse 5) entfällt
- Die Maskenpflicht im Schulgebäude gilt weiter
- Testpflicht jetzt zweimal wöchentlich (vorher dreimal)
- Schulbesuchspflicht wird wieder eingeführt
- Abmeldungen sind nur aus medizinischen oder anderen Gründen gemäß Schulbesuchsordnung möglich
- Mehrtägige Schulfahrten sind wieder möglich
Bei erhöhtem Infektionsgeschehen in Schulen gilt:
- keine Schulschließungen meh
- keine häusliche Lernzeit für einzelne Klassen
- nur positiv getestete Schüler müssen sich häuslich absondern
- alle anderen Schüler der betroffenen Klasse müssen sich jedoch für fünf Tage täglich testen. Das gilt auch für geimpfte und genesene Schüler