Angebote zur aktiven Teilhabe an Kunst und Kultur sind für die Attraktivität der ländlichen Räume von großer Bedeutung. Ein vielfältiges Kulturleben steigert die Lebensqualität, wirkt verbindend und trägt so zum Selbstwert und zum besonderen Charakter einzelner Gemeinden bei. Dabei profitieren nicht nur diejenigen, die aktiv oder passiv am Kulturgeschehen teilnehmen, sondern ländliche Regionen insgesamt.

Mit LandKULTUR sucht Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft deshalb innovative Projekte, die kulturelle Aktivitäten und Teilhabe in ländlichen Räumen erhalten und weiterentwickeln. Dazu gehören Projekte aus den Bereichen bildende Kunst, Literatur, darstellende Künste (Theater, Tanz, Film etc.), Musik, angewandte Künste (Design, Architektur etc.), kulturelles Erbe sowie Kombinationen dieser Sparten. Die ausgewählten Projekte können eine Förderung in Höhe von bis zu 100.000 Euro erhalten. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen in der Bundesrepublik Deutschland. Der Förderzeitraum beträgt maximal 36 Monate.

Weitere Informationen

Siehe Informationsflyer im Dokumenten download

http://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Kompetenzzentrum-Laendliche-Entwicklung/LandKULTUR.html

 

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