Die Allgemeinverfügung des Landkreises Leipzig zum Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen vom 23. November 2021 und den jeweils gültigen Fassungen wird mit Wirkung zum 6. Februar 2022 aufgehoben.

Gemäß § 1 Abs. 4 SächsCoronaNotVO sind die Landkreise und kreisfreien Städte nicht mehr verpflichtet, ein umfassendes oder auf bestimmte Zeiten beschränktes Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder in bestimmten öffentlich zugänglichen Einrichtungen zu erlassen. Die Allgemeinverfügung des Landkreises Leipzig zum Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen vom 23. November 2021 in der Fassung der Allgemeinverfügungen vom 13. Dezember 2021, vom 7. Januar 2022 und vom 13. Januar 2022 war deshalb aufzuheben. Ein neues Alkoholverbot wird nicht verfügt. Der Landkreis Leipzig behält sich jedoch vor, unter Beobachtung des Infektionsgeschehens, erneute Einschränkungen einzuführen.

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