Immer mehr berufstätige Väter kümmern sich zu Hause um ihre erkrankten Kinder. Das ergab eine aktuelle bundesweite Studie einer Krankenkasse für das Jahr 2016. Demnach ist im vergangenen Jahr jeder fünfte berufstätige Vater tageweise von seinem Arbeitsplatz ferngeblieben, um ein krankes Kind zu betreuen. 2015 war der Anteil noch niedriger (19 Prozent). Gegenüber dem Jahr 2008 hat sich die Zahl der Männer sogar verdoppelt.

"Die Entwicklung geht in die richtige Richtung!" freut sich die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises, Konstanze Morgenroth "Auch wenn wir von einer paritätischen Aufteilung noch weit entfernt sind, zeigt es doch, dass sich die gesellschaftlichen Rollenzuweisungen langsam ändern".

Für jedes Kind, das gesetzlich versichert ist, können bis zu zehn Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragt werden. Sowohl die Mutter als auch der Vater haben einen Anspruch darauf, wenn beide berufstätig sind. Pro Kind können sie also zusammen bis zu 20 Arbeitstage Lohnersatz erhalten.