Das Kabinett in Dresden hat Lockerungen der derzeit geltenden Corona-Maßnahmen beschlossen. Die Änderungen treten bereits am Mittwoch, dem 23. Februar 2022, in Kraft und gelten bis einschließlich 3. März 2022.

Die Lockerungen auf einen Blick: 

Private Zusammenkünfte

Keine Teilnehmerbegrenzung, wenn nur Geimpfte oder Genesene anwesend sind, ohne Teilnehmerbegrenzung möglich.
Wenn mindestens eine ungeimpfte Person teilnimmt, gilt eine Beschränkung auf einen Hausstand plus zwei Personen aus einem weiteren Hausstand (bisher ein Hausstand und eine Person).

Beerdigungen und Eheschließungen

Die Begrenzung der Teilnehmerzahl entfällt, wobei hier auch weiterhin ein Nachweis nach der 3G-Regel vorgelegt werden muss.

Folgende Lockerungen gelten, solange die definierten Betten-Schwellenwerte für die Überlastungsstufe auf den Intensiv- und Normalstationen unterschritten werden:

  • Keine 3G-Nachweispflicht im Einzelhandel. Das Tragen einer FFP-2-Maske bleibt verpflichtend. 
  • 3G für Museen, Gedenkstätten, Ausstellungsräume und Innenbereiche von zoologischen Gärten (bisher 2G) 
  • 3G bei der Nutzung von Außensportanlagen (bisher 2G)

Die geänderte Notfall-Verordnung wird in Kürze unter dem folgenden Link veröffentlicht: 
https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html

Ausblick

Wie geht es in den Schulen nach den Ferien weiter?

In der ersten Woche nach den Winterferien gelten die bisherigen erhöhten Schutz- und Hygieneregelungen unverändert fort. Ab dem 7. März sollen jedoch die Schutzmaßnahmen an Schulen und Kitas nach den Worten von Kultusminister Piwarz "achtsam zurückgefahren werden".

Was plant Sachsen für die kommende Woche?

Die aktuellen Lockerungen wurden vor Ablauf der aktuellen Corona-Notfallverordnung beschlossen.  Es ist vorgesehen, dass die Staatsregierung am 1. März 2022 eine neue Corona-Schutz-Verordnung verabschiedet, die am 4. März 2022 in Kraft treten soll. 

Folgende Lockerungen sollen ab 4. März gelten (Änderungen vorbehalten):

  • Clubs, Bars und Diskotheken sollen unter 2Gplus öffnen dürfen
  • Veranstaltungen, Theater, Opernhäuser und Kino -> bis zu 1.000 Besuchern unter 3G-Regel (bisher 2Gplus)
  • Keine Kontakterfassung mehr in den Kultur- und Freizeiteinrichtungen.
  • Für Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern werden die bundeseinheitlichen Regelungen aus dem MPK-Beschluss umgesetzt. Das bedeutet, es gilt 2G mit maximal 60 Prozent Auslastung im Innenbereich und maximal 6.000 Zuschauern, im Außenbereich maximal 75 Prozent Auslastung und maximal 25.000 Zuschauer.
  • Für Gastronomie und touristische Beherbergungen soll die 3G-Regelung kommen (bisher 2G).
  • Für Reisebüros sollen die Zugangsbeschränkungen wegfallen.