Am 25. und 26.11.2019 findet in der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen eine Fortbildung zum Erwerb der Sachkenntnisse gemäß § 2 der SächsHygVO statt. Die Fortbildung ist in erster Linie für Personen, die im Bereich des Friseurhandwerks, der Kosmetik, Maniküre und Pediküre, des Ohrlochstechens, des Tätowierens und des Percings tätig sind.
Hintergrund: Im Zusammenhang mit dem Infektionsschutzgesetz hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz die Sächsische Hygiene Verordnung erlassen (SächsHygVO). Anbieter von Dienstleistungen im Sinne der Sächsischen Hygieneverordnung müssen einen Sachkundenachweis erbringen. Die o. g. Fortbildungsveranstaltung dient zum Erwerb von Sachkenntnissen gemäß § 2 der SächsHygVO.
Anmeldeschluss ist der 26.10.2019.
Nähere Informationen zur Veranstaltung erhalten Sie im Gesundheitsamt. Ansprechpartner: Frau Krelke, Tel.: 03437/984.2422 oder grit.krelke@lk-l.de