In Sachsen können Privatpersonen ab dem 8. Mai und bis zum 20. Oktober bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank (SAB) als Bewilligungsstelle Härtefallhilfen wegen der gestiegenen Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger beantragen. Antragsberechtigt sind Betreiberinnen und Betreiber von Heizungsanlagen in Privathaushalten in Sachsen, die im vergangenen Jahr in besonderer Weise von den Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle beziehungsweise Koks betroffen waren.

Die Härtefallhilfen richten sich neben Besitzerinnen und Besitzer von Einfamilienhäusern auch an Vermieterinnen, Vermieter und Wohnungseigentumsgemeinschaften. Letztere müssen erklären, dass sie die Härtefallhilfen an die Mieterinnen und Mieter weiterleiten. Mieterinnen und Mieter selbst sind nicht antragsberechtigt. 

Mit den Zahlungen sollen Härten beim Erwerb der genannten Energieträger teilweise abgefedert werden. Wer im Jahr 2022 mehr als doppelt so viel für den jeweiligen Energieträger bezahlt hat als den von Bund und Ländern ermittelten Referenzpreis, kann 80 Prozent der darüber hinausgehenden Mehrkosten erstattet bekommen. Die Mindestsumme für die Entlastung liegt bei 100 Euro, die Obergrenze bei 2.000 Euro je Haushalt.

Die Referenzpreise betragen für Heizöl 71 Cent pro Liter, für Flüssiggas 57 Cent pro Liter, für Holzpellets 24 Cent pro Kilogramm, für Holzhackschnitzel 11 Cent pro Kilogramm, für Holzbriketts 28 Cent pro Kilogramm, für Scheitholz 85 Euro je Raummeter, Kohle/Koks 36 Cent pro Kilogramm, jeweils inklusive Umsatzsteuer.

Entscheidend für die Frage, ob die Kosten im Entlastungszeitraum angefallen sind, ist das Lieferdatum. Ergänzend dazu gilt die Rechnung als Nachweis, dass im Entlastungszeitraum bestellt und bis spätestens Ende März 2023 geliefert wurde. 

Die Antragstellung erfolgt digital bei der SAB. Der Freistaat Sachsen strebt mit der Verbraucherzentrale Sachsen eine Unterstützungs- und Beratungslösung für diejenigen Personen an, die keinen Zugang zum digitalen Antragsverfahren haben.

Nach einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz hatte der Bundestag im Dezember den Weg für die durch den Bund finanzierten Härtefallhilfen freigemacht. In den zurückliegenden Wochen wurden die notwendigen vertraglichen, verwaltungsrechtlichen und technischen Voraussetzungen zwischen Bund und Ländern sowie zwischen den Ländern und länderintern geschaffen.

Bundesweit heizen rund neun Millionen Haushalte überwiegend mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern. Allein in Sachsen sind es mehr als 300.000 Haushalte. Teilweise kommen in Hauhalten zusätzlich zu beispielsweise einer Gas- oder Zentralheizung Kaminöfen zum Einsatz. Sachsen rechnet mit mehr 100.000 Anträgen. Der Bund stellt für die Hilfszahlungen insgesamt bis zu 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Rund 90 Millionen hierfür sind für Sachsen vorgesehen. Die Zahl der zu erwartenden Antragstellungen ist nur sehr schwer vorherzusagen. Es ist mit mehr als 100.000 Anträgen in Sachsen zu rechnen.

Sachsen bedient sich für das Antragsverfahren einer von der Kasse Hamburg entwickelten Online-Plattform, die den sächsischen Antragstellerinnen und -stellern von der Sächsischen Aufbaubank zur Verfügung gestellt wird. Insgesamt beteiligen sich 13 Bundesländer an dieser Lösung. Diese Bundesländer starten das Antragsverfahren für die Härtefallhilfen in drei Tranchen, am 2. Mai, am 4. Mai und am 8. Mai. Mit dem gestaffelten Start soll der störungsfreie Betrieb des Portals angesichts der enormen Zahl potenzieller Anträge gewährleistet werden. 

Die SAB hält auf www.sab.sachsen.de neben dem Antragsportal einen Online-Rechner vor. Dort können potenzielle Antragstellerinnen und -steller vorab prüfen, ob sie grundsätzlich eine Härtefallhilfe bekommen können. Zudem wird auf der Webseite ein umfangreicher Fragen-und Antworten-Katalog zu finden sein. Informationen sind zudem auf sachsen.de und energieversorgung.sachsen.de zu finden. Daneben können sich Antragstellende ab dem 2. Mai an die telefonische Hotline der SAB wenden: 0351 4910-4999.

(Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft vom 25.04.2023)