Der Gesetzgeber erhöht die monatlichen Regelbedarfe des Arbeitslosengelds II ("Alg II") für alle Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher der Jobcenter zum 1. Januar 2022.  Somit erhalten künftig

  • Alleinstehende, Alleinerziehende oder Leistungsberechtigte, deren Partner minderjährig ist: 449 Euro (+3 Euro)
  • Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften: 404 Euro (+3 Euro)
  • Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) 360 Euro: (+3 Euro)
  • Nicht erwerbsfähige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern: 360 Euro (+ 3 Euro)
  • Jugendliche von 14 bis 17 Jahren: 376 Euro (+3 Euro)
  • Kinder von 6 bis 13 Jahren: 311 (+2 Euro)
  • Kinder bis 5 Jahre: 285 (+2 Euro)
  • nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern: 360 Euro (+3 Euro)

"Das Kommunale Jobcenter Landkreis Leipzig hat bereits begonnen, die Änderungen in die Bewilligungsbescheide einzuarbeiten und für jede Bedarfsgemeinschaft die ab 1. Januar 2022 auszuzahlende Leistung individuell neu zu berechnen"; informiert Felix Baumeier, Amtsleiter des Kommunales Jobcenters Landkreis Leipzig. Zum Ergebnis wird anschließend mit einem Bescheid per Post informiert. Die Auszahlung der Leistungen für Januar 2022 beinhaltet in jedem Fall die geänderten Werte - auch dann, wenn im Vorfeld kein gesonderter Änderungsbescheid zugeschickt wurde.

Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf erhöht sich im ersten Schulhalbjahr zudem von 103 Euro auf 104 Euro und für das zweite Schulhalbjahr von 51,50 Euro auf 52,00 Euro. Die Regelungen und Richtwerte für die Kosten der Unterkunft und Heizung bleiben hingegen unverändert.

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