Paddelboote, Ruderboote, Sportboote, Eisvogel und Grüne Flussjungfer: die Gewässer des Leipziger Neuseenlandes sind bei Mensch und Natur beliebt. Dies führt nicht zwangsläufig zu Konflikten. Die Entwicklung des Wassersports und die Entwicklung der Natur schließen sich nicht gegenseitig aus. Dies ergab die Auswertung des Nutzungsmonitorings sowie des Naturschutzfachlichen Monitorings, welche alle fünf Jahre im Auftrag der Stadt Leipzig und des Grünen Ringes durchgeführt werden und deren Ergebnisse in der Sitzung der Steuerungsgruppe Leipziger Neuseenland am 24.03.2017 vorgestellt wurden.
Während für das Nutzungsmonitoring die Anzahl der Bootsbewegungen an 12 Standorten der einzelnen Kurse des Gewässerverbundes systematisch erfasst werden, werden für das Naturschutzfachliche Monitoring ausgewählte Arten und Biotope für vier Gewässerabschnitte regelmäßig kartiert. Die Untersuchungen werden begleitend zur Umsetzung des Wassertouristischen Nutzungskonzeptes (WTNK) erarbeitet, welches die Kurse des Gewässerverbundes darstellt. Da die Fließgewässer zum Großteil im europäisch geschützten Leipziger Auensystem verlaufen (Natura 2000-Schutzgebiet), ist eine umweltverträgliche Umsetzung des WTNK eine wesentliche Voraussetzung für eine nachhaltige Gesamtentwicklung der Region.
Im Vergleich zur Nutzungsuntersuchung 2011 wird festgestellt, dass die bisher entwickelten wassertouristischen Kurse 1 vom Stadthafen zum Cospudener See, 1a von Pegau zum Stadthafen und der Stadtkurs 7 gut und intensiv genutzt werden. Auf dem Kurs 1 im Abschnitt Pleiße / Floßgraben sind in der Höchstbelastung ca. 300 Bootsbewegungen und am Mündungsbereich Stadtelster / Karl-Heine-Kanal bis zu 900 Bootsbewegungen an einem Tag erfasst worden. Der Anteil von Motorbooten auf den Kursen des WTNK liegt, bedingt durch die Einzelgenehmigungspraxis, nach wie vor insgesamt auf einem gleichbleibend niedrigen Niveau. Allerdings weisen die Gutachter darauf hin, dass mit der weiteren Zunahme der Befahrung der Stadtgewässer die für den Wassersport maximal verträglichen Nutzungsdichten nahezu erreicht scheinen.
Das Naturschutzfachliche Monitoring für das Jahr 2016 zeigt in fast allen untersuchten Gewässerabschnitten und für alle erfassten Parameter eine mehr oder minder deutliche Verbesserung gegenüber den Ergebnissen des Jahres 2011. Der Bestand des Lebensraumtyps Fließgewässer mit Unterwasservegetation nahm im Vergleich zu 2011 um weitere 10 % zu. In der Weißen Elster breitet sich beispielsweise der in Sachsen stark gefährdete Flutende Hahnenfuß aus, und in der Pleiße konnte das in Sachsen bis vor wenigen Jahren verschollene Knoten-Laichkraut (Potamogeton nodosus) nachgewiesen werden. Dies ist auf eine sich stetig verbessernde Gewässerqualität zurückzuführen.
Besonders hervorzuheben sind das Auftreten und die Ausbreitung von Kennarten sauberer und sauerstoffreicher Fließgewässer wie der Steinfliege Brachyptera braueri, des Wasserkäfers Elmis maugetii und der Grundwanze Aphelocheirus aestivalis. Außerdem konnte zum ersten Mal in Sachsen die Köcherfliege Triaenodes unanimis am Floßgraben nachgewiesen werden. Auch die Libellenarten breiten sich weiterhin aus, sei es das Auwaldtier 2014: die Grüne Flussjungfer oder die Asiatische Keiljungfer. Zum ersten Mal seit 105 Jahren konnte zudem die Kleine Zangenlibelle (Onychogomphus forcipatus) an der Pleiße nachgewiesen werden. Die Fischpopulation nimmt ebenfalls zu, wobei der günstige Erhaltungszustand des Bitterlings im Floßgraben besonders erwähnenswert ist.
Von der guten Wasserqualität profitieren außerdem die Brutvögel. Hier sind Bestandszunahmen bei vielen wassergebundenen Arten wie der Gebirgsstelze (Bestandsverdoppelung!) und dem Eisvogel (Alcedo atthis) mit einer Bestandszunahme von 250 % im Vergleich zu 2011 zu verzeichnen. Negative Auswirkungen des Wassertourismus auf die Brutdichte sind nicht erkennbar, was jedoch u.a. der seit 2014 wirksamen Nutzungsreglementierung (jährliche Allgemeinverfügungen mit täglichen Sperrzeiten) zu verdanken ist. Im Bereich der Säugetiere breiten sich insbesondere Fischotter und Biber weiter aus und sind nunmehr sowohl an Weißer Elster als auch an der Pleiße zu finden.
Die beauftragten Fachbüros kommen zum Fazit, dass die bei der Entwicklung des WTNK getroffenen Nutzungszonierungen und -reglementierungen (geringe Befahrung in Naturvorrangbereichen an der Weißen Elster) für eine umweltverträgliche Umsetzung des WTNK bislang ebenso zielführend sind wie das Prinzip der Nachsteuerung durch die eingeschränkte Befahrbarkeit des Floßgrabens.
VI. Verwaltungsabkommen zur Braunkohlesanierung
Die Braunkohlesanierung in den neuen Ländern (à www.braunkohlesanierung.de) wird seit 1992 auf der Grundlage eines Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern betrieben. Dafür wurden bis 2016 über 10 Mrd. € aufgewendet. Oberstes Entscheidungsgremium ist der durch die Vertragspartner besetzte Steuerungs- und Budgetausschuss (StuBA); auf der regionalen Ebene sind die Sanierungsbeiräte zuständig. Die Projektträgerschaft liegt im Regelfall bei der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV) mbH als Sanierungsträger (à www.lmbv.de).
Nachdem die Verwaltungsabkommen bislang die Finanzierung für die Zeiträume 1992-1997 (VA-Altlastenfinanzierung) sowie 1998-2002, 2003-2007, 2008-2012 und 2013-2017 (ergänzende Verwaltungsabkommen über die Finanzierung der Braunkohlesanierung) regelten, war nunmehr der Finanzrahmen für den Zeitraum 2018-2022 zwischen Bund und Ländern zu regeln. Die Region Leipzig-Westsachsen und die Steuerungsgruppe Leipziger Neuseenland wurden hierzu im ersten Halbjahr 2016 aktiv, um den Handlungsbedarf aufzuzeigen. Dazu dienten insbesondere die Informationsfahrt vom 18.04.2016 mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages und des Sächsischen Landtages, Kommunen, Behörden, Verbänden und Sanierungsträgern sowie die "Leipziger Erklärung" des Regionalen Planungsverbandes Leipzig-Westsachsen vom 24.06.2016.
Nachdem sich der Verhandlungsauftakt zwischen den Beteiligten zunächst schwierig gestaltete, konnten die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zwischenzeitlich mit respektablen Ergebnissen abgeschlossen werden. Insgesamt stehen für die neuen Länder zwischen 2018 und 2022 1,230 Mrd. € zur Verfügung. Dies entspricht exakt der Mittelausstattung für den Zeitraum 2013-2017. Davon entfallen 910 Mio. € auf die Grundsanierung im Rahmen der Rechtsverpflichtungen der LMBV mbH (§ 2-Maßnahmen; Finanzierung durch Bund und Länder im Verhältnis 75:25, ergänzt durch Eigenmittel der LMBV mbH) sowie 320 Mio. € auf weitere Maßnahmen zur Abwehr von Gefährdungen im Zusammenhang mit dem Grundwasser-Wiederanstieg und für sonstige Maßnahmen im Zusammenhang mit der Braunkohlesanierung ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung (§ 3-Maßnahmen; Kostenteilung 50:50 zwischen Bund und Ländern).
Für weitere Maßnahmen zur Erhöhung des Folgenutzungsstandards und zur Gefahrenabwehr im Bereich des Braunkohlealtbergbaus über die Verpflichtungen der LMBV mbH hinaus (§ 4-Maßnahmen) werden Mittel durch den Freistaat Sachsen zur Verfügung gestellt. Seit 1998 wurden hierfür in Sachsen 226 Mio. € bereitgestellt. Gemäß dem Kabinettsbeschluss der Staatsregierung vom 31.01.2017 stehen dafür im Zeitraum 2018-2022 weitere 75 Mio. € zur Verfügung. Hinzu kommen noch Mittel aus 2017 einschließlich erfolgter Aufstockungen sowie Ausgabenreste. Damit ist sichergestellt, dass dieser für die Gestaltung und Inwertsetzung unserer "Landschaften nach der Kohle" besonders wichtige Teil der Braunkohlesanierung anforderungsgerecht ausgestattet ist und für die kommenden Jahre eine Fortsetzung der "Erfolgsgeschichte Leipziger Neuseenland" erlaubt.
Die Finanzausstattung ermöglicht die Fertigstellung des Harthkanals als derzeit anspruchsvollste Einzelmaßnahme, mit der die Anforderungen von Wassertourismus, Hochwasserabführung und Überschusswasserableitung miteinander verknüpft werden. Weiter bietet sich nunmehr die Chance, die Anbindung des Markkleeberger Sees an die Pleiße ("Wasserschlange") zu realisieren. Die Kommunen wurden darüber informiert, dass auch neue Maßnahmevorschläge beim Sächsischen Oberbergamt zur Vorprüfung einreicht werden können.
Einzelheiten stehen in der nächsten Arbeitsgruppensitzung zu den § 4-Maßnahmen am 27./28.04.2017 in Zwochau bei Delitzsch auf der Tagesordnung. Die Mittelbereitstellung bildet für die Region Leipzig-Westsachsen auch eine Verpflichtung dahingehend, die gegebenen Möglichkeiten sinnvoll zu nutzen.
Die Unterzeichnung des Verwaltungsabkommens durch die Vertragspartner ist für das Frühjahr 2017 vorgesehen.
Ausführliche Informationen zum Monitoring des WTNK finden Sie im Dokument Download.
Steuerungsgruppe Leipziger Neuseenland
Landkreis Leipzig - Stadt Leipzig/Grüner Ring Leipzig - Landkreis Nordsachsen - Landkreis Anhalt-Bitterfeld - Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH - Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen - Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen - Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - ZV Kommunales Forum Südraum Leipzig - Seenkoordinator des Landkreises Nordsachsen - Tourismusverein Leipziger Neuseenland e. V./ LTM GmbH - IHK zu Leipzig/Leiterin der Arbeitsgruppe Standortentwicklung - ZV Planung und Erschließung "Neue Harth" - Stadt Leipzig/Leiterin der Arbeitsgruppe Gewässerverbund - ZV Planung und Erschließung Witznitzer Seen