Der geplante Ausbau des Flughafen Leipzig/Halle wird zu einer erheblichen Steigerung der Start- und Landeanflüge sowie dem Nachtflugverkehr führen. Die steigenden Belastungen für Mensch und Umwelt bewertet der Landkreis Leipzig kritisch. Nach der fachlichen Prüfung fordert der Landkreis Leipzig in mehreren Punkten eine Ergänzung der Planungen oder bemängelt fehlende Überlegungen. 

Wird das Flugaufkommen vor allem in den ersten Nachtstunden weiter verstärkt, hat dies nach Einschätzung des Landkreises erhebliche Auswirkungen auf den erholsamen regenerierenden Schlaf. Daher müssen die gesundheitlichen Auswirkungen des Nachtlärms durch die große Anzahl der Frachtflugzeuge in sehr kurzen Abständen in den Planunterlagen intensiver als bisher betrachtet werden.

Steigt die Zahl der Flüge um etwa 40%, ist von einer starken Erhöhung an Fluglärm auszugehen. In den Planungsunterlagen sind aber zusätzliche Leer- und Überführungsflüge noch nicht berücksichtigt, d.h. das tatsächliche Flugaufkommen wird weitaus höher sein. Es fehlt zudem die fundierte Einschätzung, wie sich der Ausbau des Flughafens auf Verkehrslogistik (Autobahn/Straße und Schiene) und der damit verbundene Verkehrslärm auf die betroffenen Gebiete auswirkt. Auch bei der Planung der neuen, vierspurigen Brücke auf der A14 bei Grimma wurden die Auswirkungen des Flughafenausbaus offensichtlich nicht betrachtet. 

Bei der südlichen Anflugroute sollte mit Überflug der A 38 aufbauend auf dem vorhandenen Geräuschpegel der zusätzliche Fluglärm gebündelt werden. Dieses Ziel ist nach Einschätzung des Landkreises nicht erreicht worden. Zahlreiche Beschwerden zeigen, dass die Lärmkomprimierung so nicht wahrgenommen wird. Es hat den Anschein, dass die Flüge über bewohnte Gebiete, insbesondere das Stadtgebiet Markkleeberg, erfolgen. Hier muss die Einhaltung der Flugspuren und Flughöhen regelmäßig überprüft werden.

Der Landkreis sieht zudem Verbesserungsmöglichkeiten beim vorbeugenden Lärmschutz wie optimierte Flugrouten oder die Einhaltung der Mindestflughöhe um die Betroffenheit auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Als weitere aktive Lärmschutzmaßnahmen könnten auch höhere Landegebühren für ältere geräuschintensivere Maschinen oder die Förderung modernster Flugzeuge mit wenig Lärmimmission erwogen werden.

Hinsichtlich der Umweltbelastung benennt der Landkreis auch mögliche Störfälle, wenn sich durch die Verdichtungen der Flugbewegungen auch die Wahrscheinlichkeit von Unglücken erhöht. Ein solches hätte im Überflugbereich der Gemeinde Thallwitz verheerende Auswirkungen, da ein Drittel der Wasserversorgung der Stadt Leipzig durch die Wasserwerke Canitz und Thallwitz erfolgt.

Auch im Blick auf das Klimaschutzkonzept, das der Landkreis Leipzig derzeit erarbeitet, wirkt sich das Vorhaben negativ aus, da der verkehrsbedingte CO2-Ausstoß entsprechend des endenergiebasierten Territorialprinzips mit in die Bilanz zu Lasten des Landkreises eingeht.

Hintergrund: Der Landkreis Leipzig äußert sich als Träger öffentlicher Belange zur 15. Planänderung des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle, Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld. Er hat bereits als Mitglied der Fluglärmkommission das neue Anflugverfahren abgelehnt. Im Landkreises Leipzig ist von den Auswirkungen vor allen die Gemeinde Thallwitz betroffen. Darüber hinaus tangieren die Fluglärmimmissionen weitere Gebiete im Landkreis, die sich im Korridor der südlichen Anflugroute befinden, so z.B. die Stadt Markkleeberg sowie die Gemeinde Machern.