Bekanntmachung zur Freigabe der Gewässer Markkleeberger See und Störmthaler See für die Nutzung vom 11.06.2021

Mit der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Landkreis Leipzig vom 24.03.2021, geändert am 19.05.2021, wurde jegliche Nutzung der Gewässer Störmthaler See, Markkleeberger See und Störmthaler Kanal bis zur Freigabe durch das Landratsamt Landkreis Leipzig untersagt, da eine ernste Gefahrensituation im Bereich der Kanuparkschleuse im Störmthaler Kanal entstanden war. Das verantwortliche Bergbauunternehmen Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) hat Sofort-Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergriffen und Sicherungsbauwerke errichtet, die die akute Gefahrensituation beseitigt haben. Da diese Sicherungsbauwerke Querbauwerke im Störmthaler Kanal darstellen, ist dieser weiterhin und für längere Zeit nicht für die Schifffahrt und andere Nutzungen geeignet und kann daher noch nicht wieder freigegeben werden. Damit wird die Nutzungsuntersagung weiterhin für den Störmthaler Kanal aufrechterhalten, während sie für die beiden Seen gemäß dieser Freigabe dann nicht mehr gilt. 

Hiermit erfolgt die Freigabe der beiden Seen für die Nutzung. Auf bzw. in diesen Gewässern ist nun die Ausübung des Gemeingebrauchs, des Eigentümer- und Anliegergebrauchs sowie die sonstige gestattete Nutzung wie vor der temporären Nutzungsuntersagung wieder vollständig möglich.

Der Störmthaler See und der Markkleeberger See können nach Einschätzung der externen Sachverständigen und in Abstimmung mit der LMBV und den zuständigen Behörden ab dem 12.06.2021 wieder uneingeschränkt und sicher genutzt werden. Die Begrenzung des Sperrbereiches des Störmthaler Kanals ist von der nutzbaren Seenfläche jeweils durch Seezeichen sichtbar abgegrenzt.

Sollte in Zukunft eine entsprechende Gefahrenlage eintreten, wird die Nutzung erneut untersagt und muss unverzüglich beendet werden.

Die Bekanntmachung finden Sie im Dokument Download.

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