Was ist die Ehrenamtskarte?

Die Ehrenamtskarte ist ein Dankeschön an die besonders ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Leipzig. Auch dieses Jahr stehen 1000 Ehrenamtskarten zur Ausgabe bereit.

Ab wann kann die Ehrenamtskarte beantragt werden?

Ab sofort können sich Interessierte bei Ihren gemeinnützigen Verbänden, Vereinen und Einrichtungen melden.

Wo kann die Ehrenamtskarte beantragt werden?

Die Antragsformulare und weitere Informationen sind auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreisleipzig.de Suchbegriff:  Ehrenamtskarte zu finden.

Die Zusendung der ausgefüllten Antragsunterlagen erfolgt grundsätzlich durch den gemeinnützigen Verband, Verein und Einrichtung an das:

Landratsamt Leipzig - Sozialamt
Stichwort Ehrenamtskarte
Brauhausstr. 8
04552 Borna

 

Ihre Ansprechpartner im Sozialamt sind:

  • Frau Liebmann, Telefon 03433/241-2157, E-Mail: senta.liebmann@lk-l.de
  • Herr Neu, Telefon 03433/241-2137, E-Mail: nils.neu@lk-l.de

Wo gilt die Ehrenamtskarte?

Sie gilt im Landkreis Leipzig, Landkreis Nordsachen sowie in der Stadt Leipzig.

Vorteile der Ehrenamtskarte?

Mit der Ehrenamtskarte erhalten Sie für 12 Monate ab Ausstellung verschiedene Vergünstigungen bei touristischen und kulturellen Einrichtungen. Dazu zählen z.B. Belantis, Zoo Leipzig, Schwimm- und Freizeitbäder, Kino, Museen, Burgen, Schlösser, Freizeiteinrichtungen, Bootsverleihstationen sowie Restaurants und Cafés. Weiterführende Informationen zu allen teilnehmenden Einrichtungen finden Sie unter www.leipzig-regio-card.de. Zusätzlich bekommt der Inhaber der Ehrenamtskarte Fahrkarten im Wert von 50 EUR zur Nutzung von Bus, Bahn und Straßenbahn. Dieses Guthaben ist gültig bis zum 30.11.2019.

Wer kann die Ehrenamtskarte erhalten?

Beantragen kann die Ehrenamtskarte wer folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • Wohnsitz im Landkreis Leipzig
  • mindestens 12 Monate ehrenamtliche Tätigkeit leistet
  • keine Vergütung bzw. maximale Aufwandsentschädigung von bis zu 200 EUR pro Monat bzw. von bis zu 2.400 EUR pro Jahr
  • mindestens 100 Stunden im Jahr (durchschnittlich ca. 2 Stunden pro Woche) freiwillig und unentgeltlich bei vorhandener Berufstätigkeit ab 20 Wochenstunden bzw. während einer Ausbildung / eines Studiums leiste  ODER
  • mindestens 200 Stunden im Jahr (durchschnittlich ca. 4 Stunden pro Woche) freiwillig und unentgeltlich bei nicht vorhandener Berufstätigkeit leistet

Was kostet die Ehrenamtskarte?

Die Ehrenamtskarte ist kostenlos und wird mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts mitfinanziert. Es besteht kein Rechtsanspruch.

Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.

Karina Keßler

Kreissozialamtsleiterin