Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Leipzig hat gemäß § 193 Absatz 5 Baugesetzbuch die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 für den Landkreis Leipzig beschlossen. Die Ermittlung der Bodenrichtwerte erfolgt gemäß den Vorgaben in Teil 2 ImmoWertV.

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebietes (Zone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).

Grundlage für die Ableitung der Bodenrichtwerte bildeten die Kauffälle der letzten Jahre. Sofern für einzelne Zonen keine oder zu wenig Kauffälle vorlagen, wurden die Bodenrichtwerte mittels Lagevergleich und intersubjektiver Schätzung abgeleitet.

Die Bodenrichtwertkarte 2022 ist im Geoportal des Landkreises Leipzig unter dem Reiter "Planen, Bauen und Wohnen" ab dem 01.04.2022 einsehbar  www.geoportal-lkl.de . Dort nicht verfügbare ältere Bodenrichtwertkarten zu weiter zurückliegenden Stichtagen können kostenfrei in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses eingesehen oder von dieser gebührenpflichtig bezogen werden. Schriftliche Auskünfte zu einzelnen Bodenrichtwerten werden auf Antrag gebührenpflichtig von der Geschäftsstelle erteilt. Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet unter www.landkreisleipzig.de abrufbar.