Fortschreibung des Bereichsplanes Rettungsdienst
Die Rettungsdienststrukturen im Landkreis Leipzig werden regelmäßig überprüft und weiterentwickelt, um eine leistungsfähige notfallmedizinische Versorgung sicher zu stellen. In 2024 wurde ein Sachverständigengutachten zum Rettungsdienst erstellt, das mehrere Maßnahmen zur Verbesserung empfiehlt. Nach einem Workshop mit den Kreisrätinnen und Kreisräten zur Auswertung des Gutachtens hatte sich der Kreistag am 18. Juni 2025 grundsätzlich für die Umsetzung der Empfehlungen ausgesprochen.
Die Kreisräte hatten nun über die 1. Fortschreibung des Bereichsplanes Rettungsdienst zu entscheiden, als Grundlage für die Umsetzung dieser Maßnahmen, die sie befürworteten. Danach können insbesondere diese kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen ab 1. Januar 2026 erfolgen:
- Schließung einer einsatztaktischen Versorgungslücke in der Notfallrettung im Raum Bad Lausick durch die Einrichtung eines Rettungstransportwagens (365/7/24).
- Fortsetzung der Erprobung von drei Sonderkrankenkraftwagen als Projekt an den Standorten Wurzen, Grimma und Borna mit insgesamt 107 Wochenstunden.
- Anpassung der Vorhaltezeiten im Krankentransport auf künftig 582 Wochenstunden.
Im Vorfeld sprach sich der Bereichsbeirat Rettungsdienst Landkreis Leipzig am 20. Oktober 2025 für die Umsetzung der 1. Fortschreibung aus. Auch mit Kostenträgern konnte für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2027 eine Einigung erzielt werden.
Leistungen im Rettungsdienst 2028 - 2032 werden ausgeschrieben
Auch über die neue Ausschreibung der Leistungen des Rettungsdienstes ab 2028 bis 2032 (mit Verlängerungsoption auf Ende 2033 oder 2024) war im Kreistag zu entscheiden. Die Leistungen erbringen seit 01.01.2021 die DRK-Rettungsdienst, Krankentransport und Hilfsdienste im Muldental GmbH, das DRK KV Geithain e. V. und der Deutsches Rotes Kreuz Rettungsdienst und Krankentransport Leipzig und Umland gGmbH. Die öffentlich-rechtlichen Verträge enden am 31.12.2027.
Die Ausschreibung für die Jahre 2028 bis 2032 wird über ein offenes Vergabeverfahren unter juristischer Fachbegleitung erfolgen. Grundlage hierfür ist die Neufassung des "Bereichsplan Rettungsdienst Landkreis Leipzig 01.01.2028 bis 31.12.2034", das die Ergebnisse des Sachverständigengutachtens 2024 umsetzt. In diesem Plan sind die Bereiche der Rettungswachen, die zugehörigen Rettungswachen und Außenstellen mit Standorten und Einsatzbereiche sowie die Zahl und Vorhaltedauer der Rettungswagen, Notarztfahrzeuge und Krankenwagen, somit die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Vergabeverfahren festgelegt.
Das Verfahren mit einem Auftragsvolumen von minimal 324 Mio. Euro wird unter juristischer Fachbegleitung erfolgen, um das hochkomplexe Verfahren rechtssicher zu bewältigen. Die Finanzierung der Begleitung haben die Sozialleistungsträger als Kostenträger des Rettungsdienstes in Aussicht gestellt.
