Öffentliche Zustellungen

Öffentliche Zustellungen

Auf dieser Seite finden Sie öffentliche Zustellungen des Landkreises Leipzig.

Bei der öffentlichen Zustellung handelt es sich um eine besondere Form der Zustellung, die im Verwaltungszustellungsgesetz (§ 10) geregelt ist. Danach können Dokumente durch die öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung auf der Webseite einer Verwaltung oder im Amtsblatt zugestellt werden, wenn beispielsweise

  • der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
  • oder eine Zustellung im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.
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