Finanzverwaltung

Öffentliche Bekanntmachungen

Die Haushaltssatzung 2025/2026 mit Haushaltsplan ist vom Kreistag des Landkreises Leipzig am 30.04.2025 mit Beschluss 2025/030 beschlossen worden.

Im Amtsblatt des Landkreises Leipzig vom 09.07.2025 erfolgte die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025 und 2026 des Landkreises Leipzig. Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf der Niederlegungsfrist der Haushaltssatzung vollzogen, diese endet am 21.07.2025.

Mit Wirkung vom 22.07.2025 erlangt somit die Haushaltssatzung 2025 ihre Rechtswirksamkeit und die vorläufige Haushaltsführung nach § 78 SächsGemO endet.

Die Landesdirektion Sachsen hat mit Datum vom 20.06.2025 folgenden Bescheid erlassen:

  1. Der in § 2 der am 30. April 2025 beschlossenen Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 4.700.000 EUR wird genehmigt.
  2. Die Entscheidung über den in § 2 der am 30. April 2025 beschlossenen Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 2.000.000 EUR wird ausgesetzt, bis gesicherte Erkenntnisse zum kommunalen Finanzausgleich 2025/2026 vorliegen. Liegen diese Erkenntnisse vor, wird die Landesdirektion Sachsen eine Neubewertung der Haushaltssituation des Landkreises Leipzig vornehmen und über den Gesamtbetrag der Kreditermächtigungen für das Haushaltsjahr 2026 entscheiden. Der Landkreis hat der Landesdirektion Sachsen zu diesem Zweck eine aktualisierte Haushaltsplanung vorzulegen.
  3. Die unter der Nummer 1 dieses Bescheides erteilte Genehmigung wird mit folgender Auflage verbunden: Der Landkreis Leipzig wird zur Aufstellung eines Haushaltsstrukturkonzeptes verpflichtet, das eine Gesetzmäßigkeit des Haushaltes bis zum vierten Folgejahr sicherstellt. Der Vollzug dieser Auflage wird zunächst ausgesetzt, bis gesicherte Erkenntnisse zum kommunalen Finanzausgleich 2025/2026 vorliegen. Liegen diese Erkenntnisse vor, wird die Landesdirektion Sachsen eine Neubewertung der Haushaltssituation des Landkreises Leipzig vornehmen und über den Fortbestand der Auflage bzw. deren Vollzug entscheiden.
  4. Die nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen wird vorbehalten.

Durch die Aussetzung des Verfahrens für das Jahr 2026 ist klargestellt, dass nur der Haushalt des ersten Jahres (2025) rechtskräftig ist. 

Hinweis der Verwaltung des Landkreises zu Abweichungen zwischen beschlossener Haushaltssatzung und Daten des Haushaltsplanes:

Im Rahmen der Kreistagssitzung am 30.04.2025 wurden zwei Änderungsanträge zum Haushaltsplanentwurf angenommen. Dies betrifft zum einen den Haushaltsansatz für die Schulsozialarbeit. Anstatt der ursprünglich geplanten Reduzierung des Stellenumfangs auf 0,75 VzÄ wurde vom Kreistag eine Stellenreduzierung auf 0,9 VzÄ beschlossen. Zum anderen hat sich der Kreistag mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass es in den beiden Planjahren abweichend vom Planentwurf keinen Stellenaufwuchs geben wird.

Ina Ehrhardt

Sachgebietsleiterin

SG Haushalt/Finanzbuchhaltung

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