Ärztinnen und Ärzte
Jeder positive Test auf das Corona-Virus ist meldepflichtig und muss dem Gesundheitsamt umgehend mitgeteilt werden.
- Bitte melden Sie einen positiven PoC-Antigen-Schnelltest anhand des bereitgestellten Vordrucks an das für den Wohnort des Patienten zuständige Gesundheitsamt. (Für den Landkreis Leipzig per Fax an 03437 – 984 7038 oder per E-Mail an gesundheitsamt@lk-l.de
- Wenn ein PoC-Test positiv ist, ist eine bestätigende Testung mittels PCR-Test angezeigt. Sollte dieser Test negativ ausfallen senden Sie den Befund bitte an gesundheitsamt@lk-l.de.
- Wenn Sie einen PCR-Test vornehmen, ist es unabdingbar, dass Sie dem Labor auch die Kontaktdaten der Patienten (mindestens Telefonnummer) übermitteln. Die Labore melden mittels einer Schnittstelle (DEMIS) die Testergebnisse inkl. der Kontaktdaten automatisch an das Gesundheitsamt – somit wird der Aufwand der Recherche der Kontaktmöglichkeiten drastisch reduziert.
- Bitte händigen Sie Ihren Patienten bei positivem Schnelltest bzw. bei erfolgtem PCR-Test das Informationsblatt zur Absonderung aus.
Bitte bestätigen Sie Ihren Patienten anhand des Vordrucks das Testergebnis des PoC-Schnelltests.
Sollte der PoC-Test positiv sein, gilt die getestete Person, bis zum Ergbenis des PCR-Test als Verdachtsperson. Bitte händigen Sie Ihren Patienten in diesem Fall das Informationsblatt für Verdachtspersonen aus.
Das Gesundheitsamt ist mittlerweile so aufgestellt, dass nach dem Eingang eines positiven Befundes zeitnah der Kontakt mit der betroffenen Person aufgenommen werden kann, um die Ermittlung der erfolgten Kontakte vorzunehmen und die Bescheinigungen zur Quarantäne zu erstellen. Bitte informieren Sie Ihre Patienten, dass das Gesundheitsamt auf sie zukommen wird – eine persönliche Meldung im Gesundheitsamt durch die Bürger ist in aller Regel nicht erforderlich.
Kontaktdaten des Gesundheitsamtes des Landkreises Leipzig
- E-Mail: gesundheitsamt@lk-l.de
- Fax: 03437 – 984 7038
- Allgemeine Anliegen können an das Bürgertelefon: 03433 241 5566 oder per E-Mail an corona-hotline@lk-l.de gerichtet werden.
Für jede positiv getestete Person, Verdachts- und Kontaktpersonen gilt die „Allgemeinverfügung zur Absonderung des Landkreises Leipzig“.