Allgemeine Rechtslage

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Allgemeine Rechtslage zum Aufenthalt und Anmeldung

Ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger können sich bis zu 90 Tage visumsfrei in der EU aufhalten. Eine Registrierung bei den Behörden ist nicht unbedingt notwendig. Wenn Sie aber Unterstützung benötigen, zum Beispiel eine Unterkunft, Verpflegung oder medizinische Hilfe, oder ein über 90 Tage hinausgehendes Aufenthaltsrecht inkl. Arbeitserlaubnis anstreben müssen Sie sich registrieren.

Um im Landkreis Leipzig bleiben zu können, wird zunächst vom Ausländeramt geprüft, aus welchem wichtigen Grund keine Weiterverteilung im Bundesgebiet möglich ist. Dies kann zum Beispiel möglich sein, wenn schon Familienangehörige im Landkreis Leipzig wohnen, Sie hier eine Arbeitsstelle oder einen Ausbildungsplatz gefunden haben. Bitte beachten Sie, dass eine angemietete Wohnung allein kein wichtiger Grund ist.

Sollten sie bereits bei einer anderen Ausländerbehörde registriert sein und wollen in den Landkreis Leipzig umziehen, dann müssen Sie dort einen Umverteilungsantrag stellen. Eine Bearbeitung solcher Fälle über dieses Portal ist leider nicht möglich.

Hier geht es zum Portal:
Antrag für aus dem Ausland einreisende Urkaine-Vertriebene: Wohnsitz im Landkreis Leipzig aus wichtigem Grund

Falls Sie bis dahin keine Notunterkunft finden, steht in Leipzig eine zentrale Aufnahmeeinrichtung zur Verfügung. Diese befindet sich hier: Aufnahmeeinrichtung Mockau II, Graf-Zeppelin-Ring 15, 04356 Leipzig.

Weitere Informationen können Sie unter: www.bmi.bund.de/ukraine abrufen. Dort finden Sie auch die Antworten zu einigen oft gestellten Fragen in deutsch, ukrainisch und englisch.

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