Leistungen/Maßnahmen

Leistungen/Maßnahmen

Folgende Maßnahmen werden durch das Kommunale Jobcenter angeboten:

Maßnahmeart

Personenkreis

Inhalt

§ 45 SGB III

Leistungsberechtigte gem. § 7 SGB II

Maßnahme zur Aktivierung und Eingliederung durch:
  1. Heranführung an den Ausbildungs- u. Arbeitsmarkt,
  2. Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,
  3. Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung,
  4. Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder
  5. Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
 
§ 75 SGB IIILeistungsberechtigte gem. § 7 SGB II, welche eine betriebliche Berufsausbildung oder eine Einzelqualifizierung absolvierenAusbildungsbegleitende Hilfen sind Maßnahmen z.B.
  1. zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten,
  2. zur Förderung fachpraktischer und fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und
  3. zur sozialpädagogischen Begleitung.
 
§ 76 SGB IIILeistungsberechtigte gem. § 7 SGB IIMaßnahmen der außerbetrieblichen Berufsausbildung

Maßnahmen, die zugunsten förderungsbedürftiger junger Menschen als Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung durchgeführt werden

§ 81 SGB IIILeistungsberechtigte gem. § 7 SGB IIMaßnahmen zur beruflichen Weiterbildung gemäß Bildungsgutschein
§ 82 SGB III i.V.m. § 81 SGB IIILeistungsberechtigte gem. § 7 SGB II, welche das 45. Lebensjahr vollendent habenFörderung besonderer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn:
  1. sie bei Beginn der Teilnahme das 45. Lebensjahr vollendet haben,
  2. sie im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses für die Zeit der Teilnahme an der Maßnahme weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt haben,
  3. der Betrieb, dem sie angehören, weniger als 250 Beschäftigte hat,
  4. die Maßnahme außerhalb des Betriebs, dem sie angehören, durchgeführt wird,
  5. Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen, und
  6. die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sind.
 
§ 16f SGB IILeistungsberechtigte gem. § 7 SGB IIMaßnahmen der freien Förderung

 

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