Fachbereich Rechtsverkehr

Fachbereich Rechtsverkehr

Für Widerspruchs- u. Klageverfahren, Ordnungswidrigkeiten, Unterhaltssicherung und Ermittlungen im Rahmen des Außendienstes ist der Fachbereich Rechtsverkehr zuständig.

  • Die Widerspruchsstelle ist zuständig für:
    - Angelegenheiten nach dem Sozialgerichtsgesetz (SSG), wie
       sozialrechtliches Widerspruchs- und Klageverfahren
    - Vertretung des Kommunalen Jobcenters Landkreis Leipzig vor den
       Sozialgerichten, Landessozialgerichten und dem
       Bundessozialgericht
  • Ordnungswidrigkeiten - Die Mitarbeitenden des Bereichs sind zuständig für:
    - die Prüfung, Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
       im Rahmen der Zuständigkeit nach dem SGB II
    - Einschaltung der Staatsanwaltschaft bei Verdacht einer Straftat
    - Einschaltung des Hauptzollamtes bei Schwarzarbeitverdacht
  • Unterhalt/Ersatzansprüche - Die Mitarbeitenden des Bereichs sind zuständig für:
    - die Geltendmachung von kraft Gesetz auf das kommunale
       Jobcenter Landkreis Leipzig übergegangenen Ansprüchen; § 33 SGB II
       sowie § 115 SGB X (z.B. Unterhaltsansprüchen, Arbeitsentgelt)
  • Außendienst - Die Mitarbeitenden des Bereichs sind zuständig für
    - die Ermittlung von Sachverhalten im Hinblick auf die
       Anspruchsvoraussetzungen des Bürgergeldes und zur Bekämpfung
       von Leistungsmissbrauch (nach § 6 Abs. 1 Satz 2 SGB II)

Öffnungszeiten

Montagnach Vereinbarung
Dienstag08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Mittwochnach Vereinbarung
Donnerstag08:30 – 16:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Freitag

08:30 – 12:00 Uhr

Kontakt

Fachbereich Rechtsverkehr
Südstraße 80, Gebäude 62
04668 Grimma

Telefon*:            03433 241 2751
Fax:                    03433 241 7063
E-Mail**:           kjc-widerspruchsstelle@lk-l.de

beBPo***:          Landratsamt Landkreis Leipzig, Kommunales Jobcenter

* Kontakt bitte nur für fachbereichsrelevante Vorgänge nutzen!
** kein Zugang für verschlüsselte oder signierte E-Mails
*** Über das besondere Behördenpostfach (beBPo) können z.B. Rechtsanwälte (über deren beA) und Bürger (über deren eBO) eine rechtsverbindliche, elektronische Kommunikation mit dem Kommunalen Jobcenter führen. Weitere Informationen finden Sie unter: Sichere elektronische Kommunikation

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