Allgemeine Informationen

Die Förderung der Ländlichen Entwicklung findet auf Grundlage des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum (EPLR) statt. Dem zu Grunde liegt der Europäische Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), das zentrale Finanzierungsinstrument der Europäischen Union (EU) in den Bereichen Landwirtschaft und ländlicher Raum. Dieser soll zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums in der gesamten Europäischen Gemeinschaft beitragen.

Die Richtlinie FRL LEADER/2023 ist eine der für die Umsetzung des EPLR in Sachsen maßgeblichen Förderrichtlinie.

Die Abkürzung LEADER kommt aus dem Französischem: L-Liaisons E-Entre A-Actions du D-Dévelopment de I' E-Economie R-Rurale und heißt übersetzt: "Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft".

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (z. B. Vereine, Kommune etc.)

Zu beachten:

Bei baulichen Investitionen sollte der Antragsteller auch Eigentümer oder Erbbauberechtigter des betroffenen Grundstückes sein. Bei Erwerb von Grundstücken, welche Bestandteil des Vorhabens sind, wäre der Nachweis der Eigentumsübertragung bis zur ersten Auszahlung zu erfolgen.

Bei Grundstücken, die sich im Eigentum einer Gebietskörperschaft oder Religionsgesellschaft befinden, müsste der Antragsteller einen Pachtvertrag und eine Erklärung zur Aussetzung der ordentlichen Kündigung für die Dauer der Zweckbindungsfrist vom Eigentümer vorlegen.

Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde

Mit dem positiven Votum des Entscheidungsgremiums des LEADER-Gebietes kann ein Förderantrag bei der Bewilligungsbehörde gestellt werden.

Die Antragstellung erfolgt über das Programm Internetbasierte Antragstellung Förderung (IAF). Für die Beantragung einer Förderung werden zwei Registriernummern benötigt

Verfahrensablauf

Verfahren nach Förderrichtlinie Ländliche Entwicklung/2025 (FRL LE/2025)

Hier ist die Antragstellung erst nach konkretem Aufruf des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung möglich; z.B. jährlicher Aufruf „Vitale Dorfkerne“ (richtet sich nur an Gemeinden).

Verfahren nach Förderrichtlinie LEADER/2023 (FRL LEADER/2023)

Die neue Förderrichtlinie LEADER/2023 (Förderzeitraum 2023 bis 2027) sowie weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier: Förderrichtlinie LEADER 2023 - 2027 - Ländlicher Raum - sachsen.de

Derzeit erfolgen in den LEADER-Regionen Förder-Aufrufe.

Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Regionalmanagements:

Zuständigkeiten

Das Sachgebiet Ländliche Entwicklung ist als Bewilligungsbehörde für Zuschüsse nach der Förderrichtlinie Ländliche Entwicklung (FRL LE/2025) und der Förderrichtlinie LEADER (FRL LEADER/2023) zuständig. Eine Förderung auf Grundlage der Förderrichtlinie LEADER erfolgt in Verbindung mit den LEADER-Entwicklungsstrategien. Fördergegenstände werden in den Entwicklungsstrategien (LES) der jeweiligen LEADER-Gebiete bestimmt.

Postanschrift

Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt
SG 4 Ländliche Entwicklung
Stauffenbergstraße 4
04552 Borna

Besucheradresse / Kontakt

Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt
SG 4 Ländliche Entwicklung
Stauffenbergstraße 4, Haus 5
04552 Borna

Telefon: 03433 241 1401
Fax: 03437 984 7097
E-Mail: laendliche-entwicklung(at)lk-l(dot)de

Öffnungszeiten
Dienstag        08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag   08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag           08:30 - 12:00 Uhr
Auf Wunsch kann auch ein Termin vereinbart werden.


Im Landkreis Leipzig gibt es folgende LEADER-Gebiete

Kosten

Förderung

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss.

Fördergegenstände und Förderkonditionen sowie Fördersatz werden in der jeweiligen LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) des jeweiligen LEADER-Gebietes bestimmt.

Für eine Förderung ist zunächst die Auswahl des Vorhabens durch die LEADER-Region nach Aufruf erforderlich.

Ansprechpartner

Frau Heinlein

Sachgebietsleiterin

SG Ländliche Entwicklung

Stauffenbergstraße 4
04552 Borna
Haus: 5

Zimmer: 5.1.5
03433 241 150303437 984 7098
Frau Klenner

1. Sachbearbeiterin

SG Ländliche Entwicklung

Stauffenbergstraße 4
04552 Borna
Haus: 5

Zimmer: 5.1.2
03433 241 151003437 984 7098
Frau Schwarz

SG Ländliche Entwicklung

Stauffenbergstraße 4
04552 Borna
Haus: 5

Zimmer: 5.1.2
03433 241 151703437 984 7098
Herr Sack

SG Ländliche Entwicklung

Stauffenbergstraße 4
04552 Borna
Haus: 5

Zimmer: 5.1.9
03433 241 151903437 984 7098
Frau Rieger

SG Ländliche Entwicklung

Stauffenbergstraße 4
04552 Borna
Haus: 5

Zimmer: 5.1.9
03433 241 150403437 984 7098
Frau Mueck-Kleine

SG Ländliche Entwicklung

Stauffenbergstraße 4
04552 Borna
Haus: 5

Zimmer: 5.1.8
03433 241 152403437 984 7098
Herr Henkner

SG Ländliche Entwicklung

Stauffenbergstraße 4
04552 Borna
Haus: 5

Zimmer: 5.1.7
03433 241 151403437 984 7098
Frau Heinrich

SG Ländliche Entwicklung

Stauffenbergstraße 4
04552 Borna
Haus: 5

Zimmer: 5.1.8
03433 241 152203437 984 7098
Frau Gruner

SG Ländliche Entwicklung

Stauffenbergstraße 4
04552 Borna
Haus: 5

Zimmer: 5.1.10
03433 241 152303437 984 7098
Frau Bedau

SG Ländliche Entwicklung

Stauffenbergstraße 4
04552 Borna
Haus: 5

Zimmer: 5.1.3
03433 241 152003437 984 7098
Frau Uhde

SG Ländliche Entwicklung

Stauffenbergstraße 4
04552 Borna
Haus: 5

Zimmer: 5.1.4
03433 241 151303437 984 7098
Herr Paschke

SG Ländliche Entwicklung

Stauffenbergstraße 4
04552 Borna
Haus: 5

Zimmer: 5.1.3
03433 241 151803437 984 7098

Formulare & Online-Dienste

Benötigte Unterlagen

Vereinsregisterauszug

  •  nicht älter als ein halbes Jahr

Fotodokumentation

  • farbige Fotodokumentationen mit Standortbezeichnungen

Übersichtskarte und Lagepläne sowie bemaßte Pläne

3 Kostenvergleichsangebote oder eine Kostenaufstellung

  •  nach DIN 276 erstellt durch einen Bauvorlageberechtigten

Geschäftsplan bei Neugründungen

Grundbuchauszug

  •  nicht älter als 1 Jahr

Vorlage von öffentlich-rechtlichen Genehmigungen

z.B. denkmalschutzrechtliche Genehmigung, Baugenehmigung, wasserrechtliche Genehmigung usw.

Bestätigung des Finanzamtes oder Steuerberaters zur Nichtvorsteuerabzugsberechtigung bei wirtschaftlicher Tätigkeit

Stellungnahme des jeweiligen Planungsträgers

  •  für Vorhaben, die einer öffentlichen Bedarfsplanung unterliegen

Bestätigung der zuständigen Fachstelle

  •  zur Bestandssicherung bei öffentlichen Bildungseinrichtungen

Rechtsgrundlage