Allgemeine Informationen

Sie können telefonisch oder über E-Mail auf mögliche Fälle von Korruption, Betrug, Unterschlagung, Steuerhinterziehung, Vergaberechtsverstöße, Insiderregeln, Datenschutzrecht oder sonstige Verstöße anderer Art hinweisen.
Sie haben das Recht und die Möglichkeit, Ihren Hinweis anonym abzugeben und während des gesamten Prozesses anonym zu bleiben, soweit das gesetzlich zulässig ist.
 

 

Voraussetzungen

 

Als zweite Möglichkeit zur Abgabe von Hinweisen, steht Ihnen auch eine externe Meldestelle zur Verfügung. Diese ist beim Bundesamt für Justiz eingerichtet. Sie können sich frei entscheiden, ob sie eine Meldung an die interne Meldestelle Ihres Arbeitgebers abgeben oder die externe Meldestelle nutzen möchten.

Die genannten Kanäle sind nicht für Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern oder sonstige Anfragen gedacht.
Bitte verwenden Sie hierfür das Postfach info@lk-l.de.

Quellen-Link zu https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/index.html

Ansprechpartner

Herr Rübner

Leiter Büro Landrat und Referent

Büro Landrat