Allgemeine Informationen
Um einen Heimtierausweis zu erhalten, benötigen Tierärzte eine Ermächtigung durch ihr zuständiges Veterinäramt. Nur dazu ermächtigte Tierärzte dürfen den Ausweis ausstellen. Voraussetzung hierfür ist u. a. die Registrierung in der HI-Tier-Datenbank (Herkunftssicherungs- und Informationsystem für Tiere).
Der Heimtierausweis wird aus tierseuchenrechtlichen Gründen für bestimmte Heimtiere benötigt, die von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in einen anderen oder aus einem Drittstaat in einen Mitgliedstaat verbracht werden.
Tierärzte brauchen zudem eine Ermächtigung, wenn Sie gegen Tollwut impfen.
Zuständigkeiten
Landkreis Leipzig
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Stauffenbergstr. 4, Haus 5
04552 Borna
E-Mail: lueva@lk-l.de