Allgemeine Informationen

Im Sozialamt, Sachgebiet Schwerbehindertenausweise/ Elterngeld werden Elterngeldanträge nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) sowie Anträge auf Landeserziehungsgeld nach dem Sächsischen Landeserziehungsgeldgesetz (SächsLEzGG) bearbeitet.

Elternzeit

Einen Anspruch auf Elternzeit haben Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Der Anspruch besteht bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes, davon kann ein Anteil auch flexibel bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres eingesetzt werden. Die Inanspruchnahme ist grundsätzlich unabhängig vom Bezug des Elterngeldes möglich.

Elterngeld

Die Leistungsarten des Elterngeldes (Basiselterngeld, Elterngeld-Plus und Partnerschaftsbonus) sind individuell kombinierbar. Basiselterngeld mit voller Elterngeldauszahlung kann in den ersten 14 Lebensmonaten in Anspruch genommen werden. Im Fall von besonders zu früh geborenen Kindern erhalten die Eltern als Sonderregelung gestaffelt zusätzliche Elterngeldmonate. Durch die Inanspruchnahme von Elterngeld-Plus kann Elterngeld länger ausgezahlt werden. Der Partnerschaftsbonus bietet die Möglichkeit, für mindestens zwei bis maximal vier weitere Monate Elterngeld-Plus zu beziehen, wenn beide Elternteile in diesen mindestens zwei bis maximal vier aufeinanderfolgenden Monaten gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten.

Elterngeld wird für Lebensmonate des Kindes gewährt. Der Antrag kann erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Eine Bewilligung wirkt maximal für die letzten drei Lebensmonate zurück.

Landeserziehungsgeld

Das Sächsische Landeserziehungsgeld wird auf Antrag gewährt. Es kann entweder im 2. oder 3. Lebensjahr des Kindes bezogen werden. Anspruch auf Landeserziehungsgeld hat, wer u. a. für das zur Leistung berechtigte Kind keinen mit staatlichen Mitteln geförderten Platz in einer Kindertageseinrichtung oder geförderten Kindertagespflege in Anspruch nimmt.

Für das Landeserziehungsgeld gelten bestimmte Einkommensgrenzen. Ab dem 3. Kind wird Landeserziehungsgeld einkommensunabhängig gewährt.

Information und Beratung

  • persönlich bei den Mitarbeitern in der Elterngeldstelle

Weiterführende Informationen

www.familien-wegweiser.de

Fristen

Beantragung

frühestens nach Geburt Ihres Kindes

rückwirkende Zahlung

maximal für 3 Lebensmonate

Hinweis

Den Antrag sollten Sie daher innerhalb der ersten drei Lebensmonate Ihres Kindes stellen.

Kosten

keine

Ansprechpartner

Frau Rost

Sachgebietsleiterin

SG Schwerbehindertenausweis/Elterngeld

Frau Franke

Elterngeld

SG Schwerbehindertenausweis/Elterngeld

Frau Kirchhübel
Frau Krone
Frau Saz
Frau Mai
Frau Reiche-Fischer
Frau Schneidewind
Frau Schneibel

Formulare & Online-Dienste

Rechtsgrundlage