Allgemeine Informationen
Im Sozialamt, Sachgebiet Schwerbehindertenausweise/ Elterngeld werden Elterngeldanträge nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) sowie Anträge auf Landeserziehungsgeld nach dem Sächsischen Landeserziehungsgeldgesetz (SächsLEzGG) bearbeitet.
Elternzeit
Einen Anspruch auf Elternzeit haben Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Der Anspruch besteht bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes, davon kann ein Anteil auch flexibel bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres eingesetzt werden. Die Inanspruchnahme ist grundsätzlich unabhängig vom Bezug des Elterngeldes möglich.
Elterngeld
Die Leistungsarten des Elterngeldes (Basiselterngeld, Elterngeld-Plus und Partnerschaftsbonus) sind individuell kombinierbar. Basiselterngeld mit voller Elterngeldauszahlung kann in den ersten 14 Lebensmonaten in Anspruch genommen werden. Im Fall von besonders zu früh geborenen Kindern erhalten die Eltern als Sonderregelung gestaffelt zusätzliche Elterngeldmonate. Durch die Inanspruchnahme von Elterngeld-Plus kann Elterngeld länger ausgezahlt werden. Der Partnerschaftsbonus bietet die Möglichkeit, für mindestens zwei bis maximal vier weitere Monate Elterngeld-Plus zu beziehen, wenn beide Elternteile in diesen mindestens zwei bis maximal vier aufeinanderfolgenden Monaten gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten.
Elterngeld wird für Lebensmonate des Kindes gewährt. Der Antrag kann erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Eine Bewilligung wirkt maximal für die letzten drei Lebensmonate zurück.
Landeserziehungsgeld
Das Sächsische Landeserziehungsgeld wird auf Antrag gewährt. Es kann entweder im 2. oder 3. Lebensjahr des Kindes bezogen werden. Anspruch auf Landeserziehungsgeld hat, wer u. a. für das zur Leistung berechtigte Kind keinen mit staatlichen Mitteln geförderten Platz in einer Kindertageseinrichtung oder geförderten Kindertagespflege in Anspruch nimmt.
Für das Landeserziehungsgeld gelten bestimmte Einkommensgrenzen. Ab dem 3. Kind wird Landeserziehungsgeld einkommensunabhängig gewährt.
Information und Beratung
- persönlich bei den Mitarbeitern in der Elterngeldstelle
Weiterführende Informationen
Fristen
Beantragung
frühestens nach Geburt Ihres Kindes
rückwirkende Zahlung
maximal für 3 Lebensmonate
Hinweis
Den Antrag sollten Sie daher innerhalb der ersten drei Lebensmonate Ihres Kindes stellen.
Kosten
keine
Ansprechpartner
Sachgebietsleiterin
SG Schwerbehindertenausweis/Elterngeld
Elterngeld
SG Schwerbehindertenausweis/Elterngeld
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Formulare
Rechtsgrundlage
- §§ 1 bis 14 Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG)