Allgemeine Informationen

Der Eigentümer oder Besitzer eines Grundstücks, auf dem Abfälle anfallen, ist verpflichtet, das Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises, die KELL GmbH, anzuschließen (Anschlusszwang). Der Grundstückseigentümer ist des Weiteren auch für die An- und Abmeldung der Mieter verantwortlich.

Wenn Sie Mieter sind, ist Ihr Vermieter (der Grundstückseigentümer) für die Bereitstellung von

  • Restabfallbehältern (graue Tonne),
  • Bioabfallbehältern (grüne Tonne),
  • Papier-/Pappe-/Kartonage-(PPK)-Sammelbehältern (blaue Tonne) und
  • Wertstoffsammelbehältern (gelbe Tonne)

entsprechend der jeweils gültigen Satzung zur Vermeidung, Verwertung und sonstiger Entsorgung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) verantwortlich.

Bei den Wertsoffhöfen können

  • Sperrmüll,
  • haushalttypischen elektrischen und elektronischen Groß- und Kleingeräten,
  • Fahrzeugteilen,
  • Schadstoffen oder Wertstoffen, die in Containern an Sammelplätzen gesammelt werden,

abgegeben werden. Alle Werstoffhöfe mit Öffnungszeiten

Die Entsorgung der Abfälle der Haushalte und der nicht verwertbaren Abfälle des Gewerbes in Sachsen ist Aufgabe der kreisfreien Städte und Landkreise, die für ihr Gebiet jeweils unterschiedliche Regelungen getroffen haben.

Den Abfallkalendern und den Abfallsatzungen kann meistens auch entnommen werden, ob es für gewerbliche Abfälle Sonderregelungen gibt und welche Abfälle von der öffentlichen Entsorgung ausgeschlossen sind beziehungsweise bei besonderen Sammlungen oder auch an Wertstoffhöfen abgegeben werden können.

Link zu Abfall-App

 

Weiterführende Informationen

Verfahrensablauf

„Für An-, Um- und Abmeldungen bei der Abfallbehörde sind die Antragsformulare, die die Stadtverwaltungen und Landratsämter bereitstellen, zu verwenden.“ Für An-, Um- und Abmeldungen an und von der Abfallwirtschaft sind ausschließlich unsere Anträge zu verwenden (Meldebogen Grundstückseigentümer, Meldebogen Gewerbe – Startseite www.kell-gmbh.de)

Zuständigkeiten

Für die Abfallentsorgung im Landkreis Leipzig ist seit April 2017 die Kell GmbH zuständig. Auf der Internetseite der KELL GmbH finden Sie Ansprechpartner für Ihre Fragen und viele nützliche Hinweise zur Abfallentsorgung.

Kosten

durch örtliche Satzung festgelegt

Hinweis: Über die Höhe der Gebühren erkundigen Sie sich bitte bei der für Sie zuständigen Stelle.

Rechtsgrundlage