• Planung und Betrieb von Windenergieanlagen

Die großen Schritte beim Umbau des Energiesystems bringen Chancen mit sich, fordern den Beteiligten jedoch auch viele Nerven und Zugeständnisse ab. Insbesondere rund um das Thema Windkraft wird es schnell emotional. Für Politik und Verwaltung dient die von Landratsamt und sächsischer Energieagentur zusammengestellte Fragensammlung nun dazu, aufzuklären und etwaige Missverständnisse hinsichtlich Planung und Betrieb zu vermeiden.

  • Finanzielle Beteiligung an PV- & Windenergieanlagen

Bei PV-Freiflächenanlagen und bei Windenergieanlagen ab 1 MW, die ab 2025 genehmigt und betrieben werden, erhalten sächsische Gemeinden mind. 0,1 ct/kWh bzw. 0,2 ct/kWh für deren Strommengen. Alternativ können auch flexiblere Lösungen individuell verhandelt werden. Dies ist im sächsischen Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz (EEErtrBetG) geregelt. Es hat zum Zweck, die Akzeptanz für den Ausbau der Wind- und Solarenergie zu steigern.

Nach § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes des Bundes (EEG) sind auch rückwirkend bis Anfang 2023 Zahlungen von 0,2 ct/kWh für Wind & PV auf freiwilliger Basis möglich.