Allgemeine Informationen

Das Landratsamt Landkreis Leipzig informiert (Stand 17.02.2025):

Liebe ehrenamtliche Akteurinnen und Akteure, Liebe Fachkräfte,

Sehr geehrte Damen und Herren, 

wie Ihnen sicherlich bekannt ist, hat der Freistaat Sachsen gegenwärtig noch keinen beschlossenen Haushalt. Die Mittel, die der Landkreis Leipzig in Form von Mikroprojekten an Sie in der Vergangenheit ausreichen konnte, speisen sich ab 2025 aus den Zuweisungen der KommunalIntegrationsArbeitsverordnung (KomIntAVO). Aus diesem Budget müssen ebenso die Pflichtaufgaben von Beauftragten für kommunale Integration, Rückkehrberatung, Flüchtlingssozialarbeit und Integrationskoordination finanziert werden. Gegenwärtig sind nur knapp 50 % der dafür benötigten Mittel zur Bewirtschaftung freigegeben.

Aus diesem Grund muss ich Sie informieren, dass auch für wichtige Klein- bzw. Mikroprojekte auf absehbare Zeit keine finanziellen Zuschüsse verfügbar sind. Dieser Umstand schränkt nicht nur Sie, sondern auch uns in unserer alltäglichen Arbeit ein.

Wir gehen davon aus, dass die Mittel mit der Beschlussfassung des Landeshaushaltes noch aufgestockt werden und sind optimistisch, dass damit auch in der 2. Jahreshälfte wieder eine Förderung von Mikroprojekten möglich wäre. Dazu werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Danke für Ihr Engagement!

Ihr Team Kommunale Integrationskoordination

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Für sogenannte Mikroprojekte, die einen Beitrag zur Integration leisten, können ehrenamtliche Initiativen oder Privatpersonen sowie mit ihnen kooperierende kommunale oder freie Träger, Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie anerkannte Religionsgemeinschaften eine Förderung* beantragen. Unterstützt werden Projekte in den Bereichen Spracherwerb, Orientierung sowie Kultur- und Sprachmittlung. Grundlage ist die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt über die Gewährung einer Pauschale für soziale Zwecke (Kommunalintegrationsarbeitsverordnung – KomIntAVO) vom 29. August 2024.

Das Team der Koordinierungsstelle für Integration unterstützt Sie gern bei der Planung und Antragstellung von ehrenamtlichen Projekten sowie auf Wunsch auch bei der Öffentlichkeitsarbeit und dem Transfer von Best-Practice-Beispielen in andere Kommunen.

Die Höhe der Zuwendung kann bis zu 5.000 Euro pro Projekt und 1.000 Euro pro Sprachkurs betragen.

Stichtag zur Antragsstellung
Stichtag zur Antragstellung: 31. Oktober des laufenden Jahres
Der Antrag muss spätestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme per E-Mail oder Post eingereicht sein.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Eine Förderung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Weitere Informationen finden Sie im unten stehenden Dokument "Hinweise zur Antragsstellung 2024".
Bitte senden Sie den Antrag zur Vorabprüfung elektronisch an integrationshilfe@lk-l.de

Beispiele für ehrenamtliche Mikroprojekte

  • Sprach- oder Konversationskurse
  • Sprachmittlung
  • Begegnungsprojekte, beispielweise verbunden mit kreativen, sportlichen oder handwerklichen Tätigkeiten
  • Kulturvermittlungsprojekte für Familien, Frauen, Männer oder Kinder mit Migrationshintergrund
  • Familienpatenschaften
  • Ausflüge zum Kennenlernen der neuen Heimat
  • Begegnungs- oder Nachbarschaftsfeste

Konkrete Beispiele von aktuellen und vergangenen Projekten können Sie den Übersichten zu Mikroprojekten entnehmen.

Übersicht Mikroprojekte im Landkreis Leipzig 2021
Übersicht Mikroprojekte im Landkreis Leipzig 2022
Übersicht Mikroprojekte im Landkreis Leipzig 2023
Übersicht Mikroprojekte im Landkreis Leipzig 2024

* Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

Voraussetzungen

Übersicht über zuwendungsfähige Ausgaben (Verwendungszwecke)

förderfähig

Zusammenfassung mehrerer (Teil-) Maßnahmen in einem Mikroprojekt
inklusive Sprachkurs, Ausflüge
 Ehrenamtspauschale (EA)
Die Höhe der EA orientiert sich an der Richtlinie „Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts“, d.h. 40 Euro pro Monat. Eine Anpassung der Pauschale an die Einsatzzeit pro Monat ist möglich. Es sind folgende durchschnittliche Einsatzzeiten pro Monat möglich: 40 Euro bei 20 Stunden pro Monat, 30 Euro bei 15 Euro pro Monat und 20 EUR bei 10 Stunden pro Monat.
 Aufwandsentschädigung
für ehrenamtliche Sprachmittlung und andere Einsätze (z.B. bei maximal 4-tägigen Veranstaltungen mit erhöhtem Aufwand), bei denen die Ehrenamtspauschale nicht möglich ist, sind maximal 10 Euro pro Stunde anzusetzen.
1. Sprachmittlung: mit der Pauschale sind sämtliche Aufwendungen abgegolten, max. sind 100 Euro pro Monat je Sprachmittler möglich
2. andere Einsätze: max. sind 100 Euro pro Person je Antrag möglich
 Honorar
maximal 50 Prozent der Gesamtsumme pro Antrag und maximal 25 Euro pro Stunde.
Nachweis der Qualifikation des Empfängers notwendig
 Verpflegung
soweit diese für die Durchführung der Maßnahme unabdingbar sind (ausgeschlossen für Beratungen, Besprechungen sowie alkoholische Getränke);
bis 50 Prozent der Gesamtkosten, Ausnahmen für selbst zubereitete Speisen, z.B. für gemeinsames Kochen, sind möglich
 Fahrtkosten
wirtschaftlichstes Verkehrsmittel bevorzugt nutzen;
für erforderliche Nutzung eines Privat-PKW max. 0,20 €/km, keine Pauschalen möglich, Nachweis über tatsächliche Fahrtkilometer bei Abrechnung notwendig (z.B. Fahrtenbuch, Übersichten);
für Empfänger von Honoraren nicht zusätzlich vorgesehen
 Material/ Investive Sachausgaben
Die für den Zuwendungszweck beschafften Gegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungswert 410 Euro (brutto) übersteigen, sind zu inventarisieren und bis zum Ende der Maßnahme ausschließlich für den angegebenen Verwendungszweck zu verwenden.
 Miete/ Nutzungsgebühren
bei Vorlage einer Kopie der Verträge
 Ausleihgebühren /GEMA
 Versicherungsschutz (für Veranstaltungen)
 Pauschale für Porto
Abrechnung tatsächlicher Ausgaben bevorzugt; einmalige Pauschale über 10 €/ Projekt nach Rücksprache

Einzelfallprüfung

Sportveranstaltungen
wenn eine finanzielle Unterstützung über den Kreissportbund Landkreis Leipzig nicht möglich ist – Vorrang beachten!
 Übernachtungskosten
 Telefon- und Internetkosten
anteilige Übernahme bei Vorlage einer Kopie der Verträge

nicht förderfähig

ausschließlich Ausflüge
 personenbezogene Teilnehmergebühren
z.B. für Schwimmkurse

 

Verfahrensablauf

Stichtag zur Antragsstellung
Stichtag zur Antragstellung: 31. Oktober des laufenden Jahres
Der Antrag muss spätestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme per E-Mail oder Post eingereicht sein.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Eine Förderung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Weitere Informationen finden Sie im unten stehenden Dokument "Hinweise zur Antragsstellung 2024".
Bitte senden Sie den Antrag zur Vorabprüfung elektronisch an integrationshilfe@lk-l.de

Zuständigkeiten

Das Team der Koordinierungsstelle für Integration unterstützt Sie gern bei der Planung und Antragstellung von ehrenamtlichen Projekten sowie auf Wunsch auch bei der Öffentlichkeitsarbeit und dem Transfer von Best-Practice-Beispielen in andere Kommunen.

Nähere Informationen zu den Formalitäten der Beantragung und Abrechnung der Mikroprojekte entnehmen Sie bitte den Hinweisen zur Antragstellung unter "Formulare/Dokumente". Bei Rückfragen oder weitergehendem Beratungsbedarf wenden Sie sich gern an Martina Richter.

Weitere Förderprogramme

Eine Auswahl zu weiteren Förderprogrammen von Integrationsmaßnahmen und Projekten der Demokratieförderung des Landkreises, des Freistaates Sachsen, des Bundes sowie der EU entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht. Bitte beachten Sie, dass diese nicht abschließend ist und ebenso dass ggf. für einige Projektanträge vorab Stellungnahmen des Landkreises Leipzig eingeholt werden müssen.

Übersicht Förderprogramme Integration und Demokratieförderung 2022

Bei Rückfragen oder weitergehendem Beratungsbedarf wenden Sie sich gern an

Martina Richter oder Magdalena Franke-Müller.

 

 

 

Fristen

Stichtag

Stichtag zur Antragstellung: 31. Oktober des laufenden Jahres
Der Antrag muss spätestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme per E-Mail oder Post eingereicht worden sein.

Ansprechpartner

Frau Franke-Müller

Koordinatorin Integration/Demokratieförderung

FB Grundsatzangelegenheiten Soziales

Frau Richter

Kommunale Integrationskoordinatorin/ Demokratieförderung

FB Grundsatzangelegenheiten Soziales

Formulare & Online-Dienste

Rechtsgrundlage

Kommunalintegrationsarbeitsverordnung – KomIntAVO (Stand: 29. August 2024)