Allgemeine Informationen

Durch das Kreisarchiv erfolgt die Verwahrung und Nutzbarmachung des Archivgutes des Landkreises Leipzig und seiner Vorgänger.

Auskünfte aus Unterlagen und Akten des Kreisarchivs sowie Amtliche Beglaubigungen sind zum Teil gebührenpflichtig.

Ansprechpartner für Sie ist unsere Leiterin der Archive, Frau Beatrice Hendel. Eine telefonische Voranmeldung wird empfohlen.

Bitte beachten Sie die Postanschrift für das Kreisarchiv: Landkreis Leipzig, Landratsamt, Kreisarchiv, Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna.

Für Anfragen und Anträge nutzen Sie bitte folgende E-Mail-Adresse: kreisarchiv@lk-l.de

Voraussetzungen

Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, kann nach Maßgabe dieser Satzung
das Archivgut des Kreisarchivs benutzen soweit gesetzliche Vorschriften oder Vereinbarungen mit
dem früheren oder derzeitigen Eigentümer des Archivgutes nicht entgegenstehen.

Als Benutzung des Archivs gelten

  • Auskunft und Beratung durch das Archivpersonal,
  • Bearbeitung von Anfragen,
  • Einsichtnahme in die Findhilfsmittel,
  • Einsichtnahme in das Archivgut.


Zur Benutzung des Archivgutes ist eine Benutzungsgenehmigung erforderlich, die von den Mitar-
beitern des Kreisarchivs erteilt wird.

Verfahrensablauf

Der Benutzer hat einen schriftlichen Antrag auf Nutzung von Archivgut zu stellen, der folgende
Angaben enthalten muss:

  • Name, Vorname und Wohnanschrift des Antragstellers
  • Thematik und Zweck der Archivbenutzung
  • Name und Anschrift des Auftraggebers
  • bei minderjährigen Antragstellern Name und Vorname eines gesetzlichen Vertreters
  • Name und Vornamen von Personen, die den Antragsteller bei der persönlichen Einsichtnahme unterstützen.


Bei Antragstellung durch Minderjährige ist die schriftliche Genehmigung eines gesetzlichen Vertre-
ters notwendig.

Der Benutzer hat sich auf Verlangen über seine Person auszuweisen sowie den Zweck der Nut-
zung glaubhaft zu machen.

Der Einsatz von Computertechnik, Kameras und weiterer Technik bedarf einer gesonderten Ge-
nehmigung. Ein Anspruch auf diese besteht nicht.

Mit der Antragstellung verpflichtet sich der Benutzer zur Einhaltung der Archivordnung. Gleichzeitig
gibt der Benutzer mit der Unterschrift auf dem Benutzungsantrag eine schriftliche Erklärung dar-
über ab, dass er bestehende Urheber- und Personenschutzrechte einhält.

Weitere Informationen und Bedingungen zur Nutzung des Archivguts finden Sie im Download-Bereich -> Archivordnung. Die Gebühren für die Nutzung in der Verwaltungskostensatzung. 

Ansprechpartner

Frau Hendel

Verantwortliche Sachbearbeiterin Kreisarchiv/Registratur

SG Servicecenter und Kreisarchiv/Registratur

Frau Kühn

SB Registratur/Kreisarchiv

SG Servicecenter und Kreisarchiv/Registratur

Herr Schulze

SB Kreisarchiv/Registratur

SG Servicecenter und Kreisarchiv/Registratur

Frau Müller

SB Kreisarchiv/Registratur

SG Servicecenter und Kreisarchiv/Registratur

Formulare & Online-Dienste

Rechtsgrundlage

Archivordnung für das Kreisarchiv Landkreis Leipzig