Allgemeine Informationen

Wer in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, benötigt hierfür in aller Regel eine Fahrerlaubnis oder eine Prüfbescheinigung. Fahrerlaubnisse werden in bestimmten Klassen erteilt und können in bestimmten Fällen befristet werden.

Bevor jedoch eine Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden kann, muss durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde eine Freigabe bei der Prüforganisation erfolgen. Für das Auslösen eines Prüfauftrages muss rechtszeitig vor der Prüfung ein Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis gestellt werden. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, übersendet die Fahrerlaubnisbehörde einen Prüfauftrag an die angegebene Prüforganisation.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag nur angenommen und bearbeitet werden kann, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Leipzig haben.

Hinweis: Um lange Wartezeiten zu vermeiden, sind Termine in der Kfz-Zulassung und in der Fahrerlaubnisbehörde nur nach vorheriger Online-Reservierung möglich. Buchen Sie hier Ihren Wunschtermin: Online-Terminbuchung

 

Verfahrensablauf

Verfahrensablauf:

Den Antrag müssen Sie persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen und kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. Dafür müssen Sie vorab einen Termin vereinbaren. Eine Stellvertretung ist bei der Antragstellung nicht möglich, weil Sie Ihre Unterschrift, die in den Kartenführerschein eingedruckt wird, auf der Vorlage für den neuen Führerschein leisten müssen.

Hinweis: Um lange Wartezeiten zu vermeiden, sind Termine in der Kfz-Zulassung und in der Fahrerlaubnisbehörde nur nach vorheriger Online-Reservierung möglich. Buchen Sie hier Ihren Wunschtermin: Online-Terminbuchung

Sind die Antragsunterlagen vollständig und werden alle Voraussetzungen zur Erteilung der Fahrerlaubnis erfüllt, erteil die Fahrerlaubnisbehörde einen Prüfauftrag an die Prüforganisation für die beantragte Klasse. Nach dem Bestehen der praktischen Fahrerlaubnisprüfung erhalten Sie eine Fahrberechtigung. Die Prüforganisation teilt der Fahrerlaubnisbehörde Ihr Prüfergebnis mit. Wurde die praktische Fahrerlaubnisprüfung bestanden, veranlasst die Fahrerlaubnisbehörde die Herstellung des Kartenführerscheines. Diesen können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde, in der Sie den Antrag gestellt haben, abholen. Auf Wunsch wird der Führerschein auch nach Hause übersandt. Dies legen Sie bereits am Tag der Antragstellung fest.

Hinweise

Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. Eine Zulassung zur theoretischen Prüfung kann frühestens 3 Monate und zur praktischen Prüfung frühestens 1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters erfolgen.

Für die Fahrerlaubnisklassen gelten folgende Mindestalter:

  • 15 Jahre für die Klassen AM,
  • 16 Jahre für die Klassen A1, T und L,
  • 17 Jahre für die Klassen B und BE mit begleitendem Fahren
  • 18 Jahre für die Klassen A2, B, BE, C1, C1E,
  • 21 Jahre für die Klassen C, CE, D1, D1E,
  • 24 Jahre für die Klassen A, D, DE,

 

Nach bestandener praktischer Prüfung wird Ihnen vom Prüfer der Prüforganisation i. d. R. ein vorläufiger Nachweis der Fahrberechtigung ausgehändigt.

Die Prüforganisation übermittelt uns, dass Sie die Prüfung bestanden haben. Danach geben wir Ihren Führerschein bei der Bundesdruckerei in Berlin in Auftrag. Nach ca. 3–4 Wochen kann der Führerschein bei uns abgeholt werden. Entscheiden Sie sich bei der Antragstellung für den Direktversand, wir Ihnen der Führerschein in ca. 3-4 Wochen nach der Prüfung an die von Ihnen angegebene Wohnadresse versendet.

 

Fristen

keine

Kosten

bei Erteilung einer Fahrerlaubnis auf Probe: 45,90

(mit Probezeit)

bei Erteilung einer Fahrerlaubnis ohne Probezeit: 45,10

Weitere Kosten

  • zusätzliche 6,32 EUR bei Direktversand (Führerschein wird durch die Bundesdrucker an die Wohnanschrift versendet)
  • zusätzlich 28,60 EUR für die Eintragung der Schlüsselzahl B197
  • bei Beantragung mehrerer Fahrerlaubnisklassen sind abweichende Kosten möglich

Sie können in bar oder per girocard (EC) zahlen.

Ansprechpartner

Herr Brauer

Sachgebietsleiter

SG Fahrerlaubniswesen

(Standort Grimma)

SG Fahrerlaubniswesen Außenstelle Grimma Straßenverkehrsamt

SG Fahrerlaubniswesen

(Standort Grimma)

SG Fahrerlaubniswesen Dienststelle Borna Straßenverkehrsamt

SG Fahrerlaubniswesen

(Standort Borna)

Formulare & Online-Dienste

Online-Dienste

Benötigte Unterlagen

Bei der Antragstellung muss der Antragsteller persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde vorsprechen und seine Identität nac

  • schriftlicher Antrag mit Angabe der ausbildenden Fahrschule
  • gültiger Personalausweis (alternativ: gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt, nicht älter als 3 Monate)
  • biometrisches Lichtbild, nicht älter als 2 Jahre, (35 x 45 mm), die Passbildvorgaben sind einzusehen unter www.epass.de
  • Schulung in Erster Hilfe nach §19 der Fahrerlaubnis-Verordnung
  • gültiger Sehtest nach Anlage 6 Nr. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung
  • Anträge von minderjährigen Personen benötigen die Zustimmung der sorgeberechtigten Eltern

 

Rechtsgrundlage

*Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeindernde Personenbezeichnung, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht.