Allgemeine Informationen

Fördermittelverfügbarkeit

Der Freistaat Sachsen stellt dem Landkreis Leipzig auch im Jahr 2025 Fördermittel für Baumaßnahmen zur Verfügung, die der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen dienen.

Förderfähige Maßnahmen

Von 2014 bis 2023 konnte das Kreissozialamt 126 Baumaßnahmen im Wert von 2,4 Millionen Euro umsetzen. Gefördert wurden unter anderem:

  • Rollstuhlgerechte Zugänge zu Arztpraxen, Begegnungsstätten und kommunalen Einrichtungen
  • Strand- und Badestege für Rollstuhlfahrer
  • Schwimmbadlifte in Freibädern
  • Behindertengerechte WC-Anlagen

Fördermittelhöchstgrenze

Die Höchstgrenze der Fördermittel pro Einzelmaßnahme beträgt 25.000 Euro. Bis zu 100 % der Kosten können gefördert werden, wobei geringe Eigenmittel erforderlich sein können. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Voraussetzungen

Zweckbindungsfrist

Die Fördermittel unterliegen einer Zweckbindungsfrist von 12 Jahren für bauliche Maßnahmen.

Förderberechtigte

Förderfähig sind Betreiber, Mieter und Pächter von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, die Angebote für Menschen mit Behinderungen bereitstellen, verbessern oder einrichten möchten. Dazu zählen:

  • Seniorenbegegnungsstätten
  • Bibliotheken
  • Museen
  • Sportstätten des Freizeit- und Breitensports
  • Freibäder
  • Arztpraxen

Auch kommunale Gebäude und Einrichtungen können gefördert werden, sofern sie freiwillige Angebote darstellen.

Zuständigkeiten

Antragstellung

Anträge für das Jahr 2025 können ab sofort bis spätestens 26. Juli 2024 beim Kreissozialamt eingereicht werden. Die Adresse lautet:

Landkreis Leipzig
Kreissozialamt
Stichwort: Barrierefreies Bauen
Brauhausstraße 8
04552 Borna

Ansprechpartner

Frau Keßler

Amtsleiterin

Sozialamt

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