Für die Amtszeit 2024 bis 2028 werden im Landkreis Leipzig Jugendschöffen und außerdem Ehrenamtlichen Richter am Verwaltungsgericht gebraucht. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger des Landkreises können sich ab sofort unter Nutzung untenstehender Bewerbungsformulare beim

Landkreis Leipzig
Kreistagsbüro
Stauffenbergstraße, 04552 Borna
Mail: kreistagsbuero@lk-lde.
Telefon: 03433/241 – 1014

bewerben.

Bewerbungen für Jugendschöffen bitten wir bis Freitag, den 21. April 2023,
für Ehrenamtliche Richter am Verwaltungsgericht bis Freitag, den 19. Mai 2023 einzureichen.

Bewerbung Jugendschöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028(DOCX, 177 kB)
Bewerbung Ehrenamtlichen Richter für die Amtszeit 2024 bis 2028(DOCX, 177 kB)

Welche Aufgaben hat ein Jugendschöffe / Ehrenamtlicher Richter?

Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit, die beim Amts- oder Landgericht in Verhandlungen gegen Jugendliche mitwirken.

Die Ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht sind mit Streitfällen des öffentlichen Lebens befasst.

Schöffen und ehrenamtliche Richter sollen ihr Rechtsempfinden und ihre Berufs- und Lebenserfahrung in die Rechtsprechung einbringen. Sie sollen grundsätzlich zu nicht mehr als 12 Sitzungstagen im Jahr herangezogen werden. Neben der Erstattung notwendiger Auslagen erhalten sie eine Entschädigung für Zeitversäumnis und Verdienstausfall.

Wer kann Jugendschöffe / Ehrenamtlicher Richter werden?

Schöffe / Ehrenamtlicher Richter kann grundsätzlich jeder deutsche Staatsangehörige werden.

Das Gerichtsverfassungsgesetz beziehungsweise die Verwaltungsgerichtsordnung sehen nur wenige Einschränkungen vor, so etwa Altersbeschränkungen oder den Ausschluss bestimmter Berufsgruppen, zum Beispiel Rechtsanwälte und Notare.

Für Jugendschöffen gilt ein Mindestalter von 25 Jahren und ein Höchstalter von 70 Jahren. Jugendschöffen sollten erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Ehrenamtliche Richter am Verwaltungsgericht sollen mindestens 25 Jahre alt sein, es gilt aber kein Höchstalter. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst können nicht als Ehrenamtliche Richter am Verwaltungsgericht berufen werden.

Wie werden die Jugendschöffen / Ehrenamtliche Richter gewählt?

Die Jugendschöffen und Ehrenamtlichen Richter werden Mitte dieses Jahres durch Wahlausschüsse bei den entsprechenden Gerichten aus den Vorschlagslisten, die durch den Jugendhilfeausschuss (für die Jugendschöffen) beziehungsweise den Kreistag (für die Ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht) aufgestellt werden, gewählt.

Informationsmaterial
Hinderungs- und Ablehnungsgründe für ein Amt als Schöffe(DOCX, 14 kB)
Hinderungs- und Ablehnungsgründe für ein Amt als Ehrenamtlicher Richter am Verwaltungsgericht(DOCX, 14 kB)
Das Schöffenamt in Sachsen – Informationsbroschüre des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz(PDF, 1,0 MB)