Aufgrund aktueller Verkaufsabsichten des Eigentümers der Unterkunft für Flüchtlinge in Markranstädt und der Darstellung einer 20jährigen Mietoption erreichten uns viele Fragen. Diese Darstellung hat in den letzten Tagen für Irritationen gesorgt. Daher stellt der Landkreis klar, dass die Mindestvertragslaufzeit mit dem Betreiber der Einrichtung zum Jahresanfang 2024 abgelaufen ist und nun eine Kündigungsmöglichkeit von 6 Monaten zum Quartalsende besteht.
Eine Mietgarantie ist im Rahmen des Betreibervertrages nicht abgeschlossen. Die Rückfrage beim Betreiber der Einrichtung hat ergeben, dass er ebenfalls keine Mietgarantie über 20 Jahre vertraglich vereinbart hat.
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Diese Pressemitteilung wurde erstellt von Brigitte Laux.