Terminvereinbarung per Mail oder Telefon
Für alle Besucherinnen und Besucher der Landkreisverwaltung gilt die 3-G-Regel. Das bedeutet, der Zutritt in die Häuser der Verwaltung ist nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen möglich. Die entsprechenden Nachweise werden kontrolliert. Die Testnachweise dürfen dabei nicht älter als 24 Stunden sein, PCR-Tests sind 48 Stunden gültig. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren brauchen keinen Nachweis. Hier finden Sie eine aktuelle Liste der Testzentren im Landkreis.
Termin vereinbaren Da die Verwaltungsgebäude nicht mehr frei zugänglich sind, benötigen Sie für Ihre Anliegen einen Termin. Bitte vereinbaren Sie diesen telefonisch oder per Mail. Statt eines persönlichen Besuches können viele Anliegen auch telefonisch und über Post oder E-Mail geklärt werden. Nutzen Sie diese Möglichkeit, das hilft Kontakte zu minimieren.
Führerschein- und Zulassungstelle ->Termine können nur im Onlineportal vereinbart werden.
- Kfz-Zulassungsstellen in Borna und Grimma: Autohändler und Zulassungsdienste können wie bisher die Vorgänge auch ohne Termin übergeben. Fragen können unter den Telefonnummern 03433-241 2055 (Borna) und 03437-984 2056 (Grimma) oder per E-Mail an zulassung@lk-l.de geklärt werden.
- Fahrerlaubnisbehörde in Borna und Grimma: Fragen können unter den Telefonnummern 03433-241 2050 (Borna) und 03437-984 2051 (Grimma) oder per E-Mail an fahrerlaubnis@lk-l.de geklärt werden.
- Allgemeine Fragen können unter der Telefonnummer 03433-241 2001 geklärt werden.
Die 3-G-Regel für Besuche in Behörden ist in der Corona-Notfallverordnung festgelegt. Mit dem geforderten Nachweis sollen Infektionen vorgebeugt werden. Auch muss in den Gebäuden ein medizinischer Mund und Nasenschutz getragen werden, es gelten die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln sowie die Kontakterfassung. Bitte helfen Sie mit bei der Eindämmung der Pandemie. Vielen Dank.
Erreichbarkeit des Behördenparkplatzes in Borna, Stauffenbergstraße
Wegen eines Fernwärmeanschlusses ist die Stauffenbergstraße in Borna derzeit gesperrt und die Einfahrten zum Behördenparkplatz in Höhe der Verwaltungsgebäude 7 und 5 nicht nutzbar. Es stehen weiterhin die Zufahrten bei den Verwaltungsgebäuden 1 und 4 (aus Richtung Bahnhofstraße) zur Verfügung. Entsprechend des Baugeschehens wird die Zufahrt zum Behördenparkplatz entsprechend geändert.
Sprechtag bei der Waffen- und Jagdbehörde in Grimma Ab 11.01.2022 finden die Sprechtage in Grimma wie üblich jeden ersten Dienstag und jeden dritten Freitag des Monats statt, allerdings (vorübergehend) in neuen Räumlichkeiten: Grimma, KJC Gebäude, Südstr. 80, Haus 8, Raum 227/228
Diese Pressemitteilung wurde erstellt von Brigitte Laux.