Erstmals nach sechs Jahren wird zum 1.1.2016 deutschlandweit das Wohngeld für Hilfebedürftige wieder ansteigen, was zur Erhöhung des monatlichen Wohngeldzuschusses führt. Haushalte, die bereits Wohngeld erhalten, müssen keinen gesonderten Antrag auf das höhere Wohngeld stellen. Sie erhalten automatisch einen neuen Wohngeldbescheid und rückwirkend zum 01.01.2016 die erhöhten Wohngeldzahlungen.
Auf Grund der erheblichen Leistungsverbesserungen könnten -möglicherweise- auch Haushalte Wohngeld beziehen, die bislang keinen Anspruch auf Wohngeld hatten. Wer also im Jahr 2016 erstmals Wohngeld beantragen möchte, sollte den Antrag unverzüglich stellen. Eine weitergehende Beratung und die Ausgabe des Wohngeldantrages erfolgt im
- Sozialamt des Landratsamtes in 04552 Borna, Stauffenbergstraße 4 sowie in der
- Außenstelle des Sozialamtes in 04668 Grimma, Karl-Marx-Str. 22.
Darüber hinaus stehen die Wohngeldanträge auch unter www.landkreisleipzig.de - Bürgerservice - Formularübersicht - Sozialamt - Wohngelddokumente sowie in den Städten und Gemeinden zur Verfügung. Nutzen Sie die Möglichkeit der Prüfung eines Wohngeldanspruches.
Das Sozialamt erreichen Sie unter 03433/241-2118 oder 2122.
Karina Keßler
Sozialamtsleiterin
Diese Pressemitteilung wurde erstellt von Brigitte Laux.