In vielen Städten und Gemeinden im Landkreis werden in den kommenden Tagen wieder Osterfeuer entfacht. Hier kommt man zusammen, genießt Speis und Trank und freut sich auf die bevorstehenden Osterfeiertage.

Um die Belastungen der Umwelt durch die Feuer in Grenzen zu halten, ist ein öffentliches Verbrennen von Holz und pflanzlichen Materialien nur dann zulässig, wenn es sich um ein anerkanntes und über Jahre hinweg gepflegtes Brauchtumsfeuer handelt. Viele Kommunen haben dazu eigene Verordnungen erlassen. 

Im Landkreis werden die Brauchtumsfeuer in der Regel von Feuerwehrvereinen durchgeführt und begleitet. Dabei sorgen die Kameradinnen und Kameraden dafür, dass alles sicher und reibungslos abläuft und kein Funken überspringt. Dabei achten sie auf zahlreiche Vorsichtsmaßnahmen, die nicht für jeden Besucher oder jede Besucherin auf den ersten Blick ersichtlich sind, aber Mensch, Tier und Umwelt schützen:

Totholzhaufen sind ein gern genutzter Unterschlupf für heimische Singvögel wie Rotkehlchen und Zaunkönig, aber auch für Igel, Insekten und Amphibien. Deshalb sollten die Holzhaufen erst am Tag des Abbrennens aufgeschichtet oder ältere Haufen vorsichtig umgeschichtet werden. Sonst könnte der als Nist- oder Unterschlupf ausgesuchte Schutz im Holzhaufen zur Todesfalle für die Tiere werden. Dass die Feuerstelle nicht in unmittelbarer Nähe von Biotopen angelegt wird und weder Müll noch belastetes Holz verbrannt wird, ist selbstverständlich.

Aufgrund  der aktuell erhöhten Waldbrandgefährdung im Landkreis Leipzig sollte ausreichender Sicherheitsabstand von mindestens 100 Metern zum Wald  gehalten werden. Aktuelle Informationen gibt es hier: Waldbrandgefährdung Sachsen

Ein offenes Feuer muss dauerhaft beaufsichtigt werden. Der Veranstalter darf die Feuerstelle erst dann verlassen, wenn sie komplett erkaltet ist. Aber auch danach sollte weiterhin kontrolliert werden, dass es nicht zu Funkenflug oder Ähnlichem kommt.

Tipps auf einen Blick:

• Vorher anmelden, unnötige Einsätze vermeiden.
• Sicherheitsabstände einhalten und Windrichtung beachten.
• Keine brennbaren Flüssigkeiten zum Anzünden verwenden.
• Offenes Feuer immer beaufsichtigen.
• Vorsicht bei der Sitzwahl - Strohballen könnten sich entzünden.
• Bei Verbrennungen sofort kühlendes Wasser verwenden; bei schweren Fällen Notarzt rufen.
• Veranstalter: Feuerstelle erst verlassen, wenn sie sicher erloschen ist.
• Bei Kontrollverlust: sofort 112 wählen.

Gemäß § 28 Kreislaufwirtschaftsgesetz dürfen Abfälle aller Art und damit auch Pflanzenschnitt grundsätzlich nur in den dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen behandelt werden, eine Verbrennung ist somit ausgeschlossen. Verboten ist zudem das Abbrennen von Abfällen, Mineralölprodukten oder beschichtete oder mit Schutzmitteln behandelte Hölzer. Generell ist das Verbrennen anderer Abfälle, wie Bau- und Abbruchholz, Verpackungsabfälle sowie Sperrmüll (Möbelteile) ebenso nicht erlaubt.