Aufgrund zu erwartender erheblicher Budgetüberschreitungen hat die Finanzverwaltung des Landratsamtes eine haushaltswirtschaftliche Sperre für das Jugendamt verhängt. Die Maßnahme gilt voraussichtlich auch im 2. Haushaltsjahr des Doppelhaushaltes (2026) weiter. Betroffen sind neun Leistungsbereiche, in denen neue Bewilligungen und Folgeanträge nur noch nach ausführlicher Begründung und Freigabe durch die Amtsleitung möglich sind.

Die hausinterne Entscheidung basiert auf § 30 der Sächsischen Kommunalhaushaltsverordnung und dient als Steuerungsinstrument zur Sicherstellung des Haushaltsausgleichs und der Zahlungsfähigkeit des Landkreises.

Deutliche Budgetüberschreitungen

Aktuelle Prognosen zeigen, dass das Jugendamt bis Ende 2025 einen zusätzlichen Zuschussbedarf von rund 16,3 Millionen Euro aufweisen wird. Das Budget erhöht sich damit von ursprünglich geplanten 64 Millionen Euro auf rund 80,3 Millionen Euro. Hauptursachen für die Mehrausgaben sind:

  • steigende Kosten in der Eingliederungshilfe
  • zunehmender Bedarf bei den Hilfen zur Erziehung sowie
  • wachsende Ausgaben für Leistungen zur Bildungs- und sozialen Teilhabe.

Kinderschutz und Kindeswohl nicht betroffen

Die haushaltswirtschaftliche Sperre soll helfen, die Kostenentwicklung zu bremsen. Neubewilligungen werden nur noch in begründeten Ausnahmefällen zugelassen. Leistungen, die das Kindeswohl unmittelbar betreffen, sind ausdrücklich nicht von der Sperre betroffen.

Die Haushaltsdurchführung für das Jugendamt wird weiterhin intensiv geprüft. Über weitere mögliche Budgetanpassungen entscheidet der Kreistag.

"Diese Entscheidung ist notwendig, um unsere Handlungsfähigkeit zu bewahren und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche auch weiterhin die Unterstützung erhalten, die sie dringend brauchen", erklärt Ines Lüpfert, Zweite Beigeordnete des Landkreises.

Haushaltslage und Kassenkredite

Trotz positiver Entwicklungen in anderen Verwaltungsbereichen kann es passieren, dass die Kassenkredite des Landkreises aufgrund der zu niedrig angesetzten Zahlen aus dem Jugendamt überplanmäßig steigen. Bisher war zu Ende 2026 von rund 80 Millionen Euro Kassenkrediten ausgegangen worden, der in der Haushaltssatzung festgelegte Höchstbetrag liegt bei 90 Millionen Euro. Auch, um die Kassenkredite nicht voll ausschöpfen zu müssen, wurde die haushaltswirtschaftliche Regelung für das Jugendamt getroffen.

Der Kassenkredit ist ein kurzfristiges Finanzierungsinstrument, das dazu dient, temporäre Liquiditätsengpässe zu überbrücken, wenn Ausgaben und Einnahmen zeitlich auseinanderfallen. Es handelt sich dabei um eine Art kommunalen Überziehungskredit, der sicherstellt, dass laufende Verpflichtungen fristgerecht erfüllt werden können. Ein hoher Kassenkreditbestand bedeutet eine entsprechend hohe kurzfristige Verschuldung - verbunden mit einer eingeschränkten finanziellen Flexibilität und zusätzlichen Zinslasten für den Landkreis.