Der Landkreis Leipzig hat am 28.01.2016 einen Betreibervertrag mit der Firma ITB-Dresden GmbH, Kötitzer Straße 108a, 01445 Radebeul über das Objekt "Hotel Gutenberg", Krakauer Straße 49, 04420 Markranstädt geschlossen. In der Gemeinschaftsunterkunft können bis zu 169 Geflüchtete untergebracht werden. Dieser Vertrag und die Bewirtschaftung der Immobilie begannen am 15.02.2016 zunächst für eine Laufzeit von acht Jahren. 

Die Vertragskonstellation besagt, dass der Vertrag nach acht Jahren in einen unbefristeten übergeht, der mit einer Frist von sechs Monaten zum Quartalsende gekündigt werden kann. Die Beschlussfassung zum Betreibervertrag erfolgte in der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses am 07.01.2016 in öffentlicher Sitzung. Auch in der Folge war der Betreibervertrag und die Gemeinschaftsunterkunft an sich Gegenstand zahlreicher Anfragen und Informationsvorlagen in den Gremien des Kreistages. Auch mit der Stadtverwaltung Markranstädt und einzelnen Bürgern aus der Nachbarschaft gab es immer wieder einen Austausch zu bestehenden Problemlagen. Besprochene Lösungen wurden durch den Betreiber, die Heimleitung und die Kreisverwaltung umgesetzt. 

Bis zum Beginn des vergangenen Jahres ging die Kreisverwaltung im Rahmen der Unterbringungsplanung davon aus, dass die Flüchtlingsunterkunft in Markranstädt zum 15.02.2024 geschlossen werden kann. Dies wurde der Stadtverwaltung auch schriftlich so mitgeteilt, mit dem Verweis, aktuelle Entwicklungen abzuwägen.

Aufgrund der seit dem letzten Jahr stark steigenden Flüchtlingszahlen, die dem Landkreis Leipzig zugewiesen werden, mussten bereits eine Reihe von neuen Gemeinschaftsunterkünften eröffnet werden. Gegenwärtig betreibt der Landkreis Leipzig zehn Gemeinschaftsunterkünfte. 

Die Prognosen der Landesdirektion Sachsen gehen auch in den kommenden Monaten von gleichbleibend hohen beziehungsweise steigenden Zahlen an Asylsuchenden aus. Hinzu kommen die Ukrainischen Kriegsvertriebenen, deren Zustrom sicher erst mit Ende des Krieges beendet wird. Da die Unterbringungsmöglichkeiten nahezu erschöpft sind, wurde vonseiten der Landkreise, Städte und Gemeinden bereits mehrfach die Forderungen an die Bundesregierung gestellt, die weitere Zuwanderung von Schutzsuchenden nach Deutschland zu begrenzen und zu steuern, beispielsweise durch eine gleichmäßige Verteilung in Europa.  

Da auch im Landkreis Leipzig die Unterbringungsmöglichkeiten begrenzt sind, ist es der Kreisverwaltung leider nicht möglich, im Rahmen der Unterbringung kurzfristig auf das Objekt in Markranstädt zu verzichten. 

Im Ergebnis der Erstellung der Unterbringungsprognosen wurde entschieden, den Betreibervertrag vorerst nicht zu kündigen. Entsprechen der Lage soll dann jährlich entschieden werden, ob von der Kündigungsmöglichkeit Gebrauch gemacht wird.  

Der Kreisverwaltung sind die Probleme, die aus der räumlichen Nähe der Nachbarschaft zur Gemeinschaftsunterkunft resultieren, bekannt. In den letzten Jahren konnten jedoch Kommunikationswege gefunden werden, die das gemeinsame Leben vor Ort möglich machten. Die Integrationsbemühungen der in der Einrichtung untergebrachten Menschen und der Markranstädter Bürgerinnen und Bürger sollen an dieser Stelle ausdrücklich erwähnt werden. 

Die Flüchtlingssozialarbeiterinnen und -arbeiter sowie die kommunalen Integrationskoordinatorinnen des Landkreises sind regelmäßig mit ihren Beratungs- und Unterstützungsangeboten vor Ort. Zudem nehmen die Menschen an Integrations- und Sprachkursen teil, Arbeitsverträge wurden geschlossen und Kitaplätze vermittelt. 

Zum Hintergrund:

Der Landkreis Leipzig ist als untere Unterbringungsbehörde verpflichtet, die von der Landesdirektion zugewiesenen Asylsuchenden und Kriegsvertriebenen unterzubringen. Der Verteilschlüssel (Königsteiner Schlüssel) innerhalb Deutschlands besagt, dass der Landkreis Leipzig 6,36 % der in den Freistaat Sachsen zugewiesenen Personen unterbringen muss. 

In den ersten acht Monaten dieses Jahres waren dies im Schnitt 170 Personen (Asyl und Ukraine) monatlich. Die Kreisverwaltung setzt sowohl auf zentrale Unterbringungsformen in Gemeinschaftsunterkünften als auch auf dezentralen Wohnraum. Im Moment hat der Landkreis Leipzig rund 3.000 Plätze. Die Vermittlung von anerkannten Flüchtlingen und ukrainischen Kriegsvertriebenen in eigenen Wohnraum, hat für die Kreisverwaltung oberste Priorität. Leider bestehen in Markranstädt, wie auch in anderen Städten und Gemeinden nur sehr begrenzte Möglichkeiten, auf dem freien Wohnungsmarkt einen Mietvertrag zu erhalten. 

Sowohl die Gremien des Kreistages als auch die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Landkreises wurden und werden regelmäßig über die herausfordernde Situation der Unterbringung von Geflüchteten und über die nächsten Schritte der Kreisverwaltung informiert. An den Stellen, wo die entsprechenden Beschlüsse erforderlich waren, erfolgt kontinuierlich und satzungsgemäß der Einbezug der zuständigen Gremien.