Aktuell sind im Landkreis Leipzig 63 Weißstorchhorste besetzt. Da sich die Weißstörche und ihre Brut in ihrem Lebensraum sicher fühlen sollen, gilt es, Störungen zu vermeiden. Besonders wichtig ist, keine Feuerwerke in der Nähe der Nester abzubrennen. Durch die Explosionen der Feuerwerkskörper werden die Vögel aufgeschreckt und verlassen panikartig ihr Nest und trauen sich nicht mehr zurück. Die Jungvögel bleiben dann ohne Versorger und Schutz zurück und können nicht überleben.
Dies betrifft vor allem den Zeitraum von Anfang April bis Mitte September und damit die gewöhnliche Brutzeit der Störche. Wer dennoch nicht auf Feuerwerk verzichten kann, muss darauf achten, diese nur in einem Abstand von mindestens 1.000 Meter vom Nest entfernt zu zünden. Zudem gefährden Drohnenüberflüge die Tiere. Auch wenn ein Blick ins Nest reizvoll ist, die Gefahr für die Störche ist groß.
Wer Weißstörche während der Brutzeit erheblich stört, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Diese strengen Regeln, die bereits 2012 durch einen Erlass des Sächsischen Ministeriums für Umwelt und Landwirtschaft aufgelegt wurden, haben damit zu tun, dass der Bestand der Weißstörche weiterhin gesichert werden soll.
Ebenfalls mit einem Bußgeld rechnen muss, wer ein Feuerwerk, nicht anmeldet. Denn wer außerhalb des allgemein erlaubten Zeitraums - 31.12., 0.00 Uhr bis zum Ablauf des 01.01. - ein Feuerwerk zünden will, braucht eine Ausnahmegenehmigung. Diese kann man bei der für den Abbrennort zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragen.