Auf der Grundlage des § 24 Absatz 3 des Sächsischen Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz und der Satzung über die Bestellung und Entschädigung der ehrenamtlichen stellvertretenden Kreisbrandmeister, Fachberater ABC, Ausbilder und Ausbildungshelfer im Feuerwehrwesen im Landkreis Leipzig, ist mit Wirkung ab 07.Mai 2026 im Landkreis Leipzig
die Funktion des ehrenamtlichen stellvertretenden Kreisbrandmeisters (m, w, d) für den Inspektionsbereich Borna
(umfassend die Große Kreisstadt Borna, Stadt Frohburg, Stadt Geithain, Stadt Regis-Breitingen, Stadt Kitzscher, Gemeinde Neukieritzsch)
zu besetzen.
Der ehrenamtlich stellvertretende Kreisbrandmeister erfüllt Aufgaben des hauptamtlichen Kreisbrandmeisters für einen Teilbereich des Landkreises Leipzig auf dessen Weisung.
Dazu gehören insbesondere:
- Mitwirkung bei der Überprüfung der Aufstellung, der Ausrüstung, des Leistungsstandes und der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren
- Mitwirkung bei der Beratung und Unterstützung der Städte und Gemeinden bei der Erfüllung der Aufgaben im örtlichen Brandschutz
- Mitwirkung und Unterstützung bei Festlegungen zu überörtlich einzusetzenden Kräften und Mitteln sowie bei der Erstellung der überörtlichen Einsatzplanungen
- Mitwirkung in der überörtlichen Aus- und Fortbildung
- Mitwirkung bei der Planung und Durchführung gemeindeübergreifender Einsatzübungen
- Mitwirkung und Umsetzung übertragener Aufgaben des Katastrophenschutzes
- Einbindung in die Technische Einsatzleitung des Landkreises Leipzig
- Teilnahme und Mitwirkung am Diensthabenden-System der Kreisbrandmeister
- Teilnahme an Beratungen, Veranstaltungen, Ehrungen und sonstigen besonderen Anlässen der Feuerwehren und Einheiten des Katastrophenschutzes
Weitere Aufgaben zu fachlichen Schwerpunkten können übertragen werden.
Bewerber müssen die nachfolgend genannten Voraussetzungen erfüllen:
- Hauptwohnsitz im Landkreis Leipzig
- Laufbahnbefähigung für das 1. bzw. 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Feuerwehr (ehemals gehobener oder höherer feuerwehrtechnischer Dienst) oder Nachweise von erfolgreichen Abschlüssen an zentralen Ausbildungsstätten der Feuerwehr als „Verbandsführer“, gemäß Feuerwehrdienstvorschrift 2
- Mehrjährige Führungstätigkeit und Erfahrungen in der Qualifikation „Verbandsführer“
- Erfahrung in der operativen Einsatzleitung im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr einschließlich Erfahrung in der Stabsarbeit
- mindestens das 30.Lebensjahr erreicht und das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- zur Erfüllung der Dienstpflichten körperlich, geistig und ihrer Gesamtpersönlichkeit nach in der Lage und nicht ungeeignet gemäß § 18 Abs. 4 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz sein,
- an der Herstellung und am Vertrieb von Anlagen, Mitteln und Geräten des Brandschutzes/Feuerwehrwesens einschließlich der notwendigen Löschmittel wirtschaftlich nicht beteiligt sein,
- mindestens Führerscheinklasse B.
Erwartet werden aktiver Einsatzdienst in einer öffentlichen Feuerwehr im Landkreis Leipzig (vorzugsweise im Inspektionsbereich Borna), Fachkunde und Leistungsbereitschaft, Belastbarkeit, sicheres Auftreten, Eigeninitiative, Teamgeist, Verantwortungsbewusstsein, kostenbewusstes Handeln, Flexibilität, Bereitschaft zur Weiterbildung sowie ein klares Bekenntnis zum Landkreis Leipzig.
Die Besetzung der Funktion erfolgt nach Anhörung des Kreisfeuerwehrverbandes für die Dauer von 6 Jahren durch Bestellung des Kreistages Landkreis Leipzig. Ehrenamtliche stellvertretende Kreisbrandmeister erhalten nach Maßgabe der Satzung über die Bestellung und Entschädigung der ehrenamtlichen stellvertretenden Kreisbrandmeister, Fachberater ABC, Ausbilder und Ausbildungshelfer im Feuerwehrwesen im Landkreis Leipzig eine Aufwandsentschädigung als Pauschalbetrag sowie Ausrüstungen und Ausstattungen zur Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben.
Bewerbungen
mit Lebenslauf und Darstellung des feuerwehrspezifischen Werdegangs mit entsprechenden Nachweisen senden Sie bitte
bis 27. Februar 2026
per E-Mail an nils.adam@lk-l.de
oder schriftlich in einem mit „2026/BKR01“ gekennzeichneten Umschlag an
Landratsamt Landkreis Leipzig
Amt für Brandschutz, Katastrophenschutz, Rettungsdienst
- persönlich zu Händen Kreisbrandmeister Nils Adam -
Heinrich – Zille – Straße 3
04668 Grimma
Fragen zum Verfahren richten Sie gern an Kreisbrandmeister Nils Adam unter 03433 / 241 1772 oder an o. g. E-Mail-Adresse.