Arbeitsgelegenheiten (AGH), früher auch bekannt als "1-Euro-Jobs", bieten Langzeitarbeitslosen ohne aktuelle Perspektive auf dem Arbeitsmarkt die Chance, über mehrere Monate einer sinnstiftenden und strukturierten Tätigkeit nachzugehen. Diese Menschen werden dabei durch sozialpädagogische Betreuung und Anleitung gezielt unterstützt.
Felix Baumeier, Amtsleiter des Kommunalen Jobcenters: "Ich bin unseren Vereinen und Gemeinden, die in den letzten Jahren Langzeitarbeitslosen mit zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten geholfen haben, sehr dankbar. So haben sie wieder vergleichsweise bessere Chancen auf eine Integration in den Arbeitsmarkt als ohne diese Maßnahme."
Die Finanzierung der AGH erfolgt über Bundesmittel. Und diese wurden dem Jobcenter - wie schon in den Vorjahren - in 2025 erneut stark gekürzt. Um weiterhin möglichst viele Plätze bereitstellen zu können, muss das Kommunale Jobcenter Landkreis Leipzig zum einen die sozialpädagogische Betreuung und Anleitung für die Teilnehmenden an Arbeitsgelegenheiten noch effizienter organisieren. Zum anderen muss die Platzzahl reduziert werden.
Sozialbetreuung und Anleitung wird zentralisiert
Mit dem Ziel, weiterhin möglichst vielen Langzeitarbeitslosen den Weg in die Arbeitsgelegenheiten zu öffnen, wird künftig die soziale Betreuung sowie die organisatorische Anleitung zentralisiert. Das bedeutet: von vier Standorten aus werden die Teilnehmenden durch je einen Bildungsträger sozial und organisatorisch betreut, während sie dezentral vor Ort z.B. in Vereinen die zusätzlichen Tätigkeiten ausführen.
Vereine und Institutionen können also weiterhin zusätzliche Aufgaben, die keine Pflichtaufgaben sein dürfen, für Arbeitsgelegenheiten zur Verfügung stellen. Die soziale Begleitung der Teilnehmenden erfolgt künftig immer durch hiermit beauftragte Bildungsträger.
Für Vereine und andere Träger von Arbeitsgelegenheiten dürfte das neue Verfahren keine schwerwiegenden Auswirkungen haben, Felix Baumeier erläutert warum: "Es ist schließlich gesetzlich klar geregelt, dass mit Arbeitsgelegenheiten keine Kernaufgaben eines Vereins oder der jeweiligen Institution abgesichert werden dürfen. Das ist das sogenannte Zusätzlichkeitskriterium und ist auch Bestandteil der Förderbescheide, um die Finanzmittel überhaupt erst zu erhalten. Ansonsten hätten wir die jeweilige Maßnahme von vornherein nicht bewilligt."
Im Ergebnis der Budgetkürzungen wird die jahresdurchschnittliche Teilnehmendenzahl von ca. 150 in 2024 auf ca. 100 in 2025 sinken. Ohne die nun erfolgende Zentralisierung der organisatorischen Anleitung und Sozialbetreuung hätte die durchschnittliche Teilnehmendenzahl noch deutlicher gekürzt werden müssen. Dass dem nicht so ist, freut Felix Baumeier, denn: "Jede einzelne Arbeitsgelegenheit zählt für uns im Landkreis. Für die Langzeitarbeitslosen, deren Kompetenzen stabilisiert werden. Und später für jeden unserer Arbeitgeber, die eine offene Stelle mit einer langzeitarbeitslosen Person besetzen können."