Die Landesdirektion Sachsen hat die Beschwerde einer stellvertretenden  Vertrauensperson des Wahlvorschlages BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Zulassung der Partei FREIE SACHSEN in den Wahlkreisen 2, 3 und 5 zurückgewiesen. 

Für die Landesdirektion Sachsen waren keine Anhaltpunkte ersichtlich, dass Unterstützungsunterschriften zu Unrecht anerkannt wurden. Die Beschwerde wurde daher zurückgewiesen.